15.11.2019

Ausbildung für alle möglich machen

Jugendhilfe als wichtige Unterstützung am Übergang in Ausbildung

von Birgit Beierling

Ausbildung und berufliche Qualifizierung sind wichtige Voraussetzungen auf dem Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben junger Menschen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Anspruch auf Berufsausbildung für alle jungen Menschen eine besondere Bedeutung zu. Der Paritätische hat daher Ansätze und Überlegungen entwickelt, wie diesem Anspruch zukünftig stärker Rechnung getragen werden kann.

Die Agentur für Arbeit hat im Oktober aktuelle Zahlen zur Situation am Ausbildungsmarkt veröffentlich. Dabei heißt die Bilanz des Berufsberatungsjahres 2018/2019 für die Bundesagentur "mehr Kompromissbereitschaft". Dieser Appell geht an die Ausbildungsplatzsuchenden und an die Betriebe und betrifft die zunehmenden Passungsprobleme bei der Ausbildungsplatzeinmündung. Doch diese Bilanz zeigt nur einen Teil der Berufswahlprozesse der Jugendlichen. Jugendliche wählen nicht nur duale Berufsausbildungen, sondern auch vollzeitschulische Berufsausbildungen, das gilt insbesondere für junge Frauen. Und zu viele Jugendliche gehen bei der Ausbildungsplatzsuche leer aus.

Eine Ausbildung trägt zur Identitätsfindung und zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Bild: SCI:Moers/Oelker

Von den über 500.000 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerber*innen sind mehr als ein Drittel "Altbewerber*innen", die sich also schon im Vorjahr vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Knapp 50.000 wollen auch nach dem erfolglosen Vermittlungsversuch weiterhin einen Ausbildungsplatz, wurden aber anderweitig versorgt, knapp 25.000 blieben gänzlich unversorgt.

Ausbildung und berufliche Qualifizierung sind aber wichtige Voraussetzungen auf dem Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben junger Menschen. Eine berufliche Ausbildung erhöht folglich nicht nur die Chance auf finanzielle Unabhängigkeit durch stabile Einmündung in den Arbeitsmarkt, sondern steht vielfach auch für eine gelingende Jugendphase. Vor diesem Hintergrund kommt dem Anspruch auf Berufsausbildung für alle jungen Menschen eine besondere Bedeutung zu. Der Paritätische hat daher Ansätze und Überlegungen entwickelt, wie diesem Anspruch zukünftig stärker Rechnung getragen werden kann.

Für Jugendliche, deren Unterstützungsbedarf mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung groß ist, soll eine umfassende Ausbildungsförderung über die Jugendhilfe erfolgen.

 

Danach sollten vorrangig alle Möglichkeiten im Regelsystem der beruflichen Ausbildung genutzt und gestärkt und die Unterstützungssysteme ausgebaut werden. Dennoch werden zusätzliche, strukturell unterstützte Ausbildungsplätze durch Unternehmen und Bundesländer, aber auch mehr öffentlich geförderte Ausbildungen für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch die Arbeitsförderung benötigt. Für Jugendliche, deren Unterstützungsbedarf mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung groß ist, soll eine umfassende Ausbildungsförderung über die Jugendhilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII erfolgen. Um diese entsprechend absichern zu können, soll die rechtliche Ermöglichung von Ausbildung im SGB VIII § 13 Abs. 2 entsprechend gestärkt werden.

In der Öffentlichkeit dominiert die Perspektive der Betriebe

Unterstützung während der Ausbildung nützt auch den Betrieben. Bild: Aycatcher/Adobe Stock

Jedes Jahr macht der Berufsbildungsbericht deutlich, wie viele junge Menschen nach wie vor ohne Ausbildung und damit ohne formale Qualifikation bleiben. Im Jahr 2018 waren rund zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren - und damit rund 14 Prozent dieser Altersgruppe - ohne beruflichen Abschluss.(1) In der öffentlichen Wahrnehmung suchen jedoch Betriebe händeringend nach Auszubildenden. Bundesweit blieben 2018 circa 58.000 der gemeldeten Ausbildungsplätze unbesetzt, gleichzeitig suchten rund 79.000 Jugendliche erfolglos nach einem Ausbildungsplatz. Insgesamt haben in diesem Zeitraum von über 800.000 Jugendlichen, die an einer dualen Ausbildung interessiert waren, rund zwei Drittel einen betrieblichen Ausbildungsvertrag unterschreiben können.(2) Diese Divergenzen sind trotz abnehmender Schulabgänger-Zahlen zu beobachten. Sie werden durch verschiedene Bedingungen begünstigt. Dazu gehören im Wesentlichen eine fehlende Passung zwischen angebotenen Ausbildungsplätzen und den ausbildungsinteressierten Jugendlichen, regionale und berufsspezifische Disparitäten zwischen Angebot und Nachfrage, eine stagnierende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe (3), unzureichende individuelle und wirksame Ausbildungsunterstützungsangebote, zu wenig außerbetriebliche Ausbildungsplätze (zum Beispiel BaE integrativ) sowie fehlende vollzeitschulische Ausbildungsangebote im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich. Gleichzeitig ist ein Fachkräftemangel in einzelnen Berufen und Regionen zu verzeichnen.

Ausbildung für alle jungen Menschen ermöglichen

Jeder junge Mensch sollte eine reale Chance auf eine Berufsausbildung im Rahmen seiner Interessen erhalten. Vorrangig sollen dabei alle Möglichkeiten im Regelsystem der beruflichen Bildung genutzt und gestärkt werden, um für Jugendliche einen gleichwertigen Zugang zur vollzeitschulischen und/oder zur betrieblichen Berufsausbildung zu schaffen. Dazu zählt auch, die Unterstützungssysteme in der Regelausbildung zu reformieren und auszubauen sowie die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Für Jugendliche, deren Unterstützungsbedarf durch reguläre Maßnahmen nicht abgedeckt wird, sollte eine rechtliche Absicherung über § 13 Abs. 2 SGB VIII erfolgen.

 

Um ausreichend Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, gilt es, zusätzliche Ausbildungsplätze durch Unternehmen und Bundesländer zu schaffen und öffentlich geförderte Ausbildungen für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch die Arbeitsförderung einerseits und die Kinder- und Jugendhilfe andererseits auszubauen. Für Jugendliche, deren Unterstützungsbedarf durch alle beschriebenen Maßnahmen nicht abgedeckt wird, sollte eine rechtliche Absicherung über § 13 Abs. 2 SGB VIII erfolgen.

Paritätische Forderungen

1. Das Regelsystem der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildungen muss für alle jungen Menschen zugänglich sein und weiter qualifiziert und gestärkt werden

Teil der Gesellschaft und Teil der Erwachsenenwelt - Jugendliche mit Berufsausbildung. Bild: flairimages/Adobe Stock

Die Zugänge zur Berufsausbildung müssen durch individuelle Unterstützung bei einer breit angelegten Berufsorientierung, der Berufswahl und der Einmündung in ein Ausbildungsverhältnis für alle Jugendlichen geöffnet werden. Zudem wird in der stark von Orientierungssuche geprägten Jugendphase eine individuelle Begleitung benötigt und kein hoch standardisiertes Instrument. In diesem Sinn gilt es, den Jugendlichen, Schulen und den Betrieben bei Bedarf eine Ausbildungsassistenz (4) an die Seite zu stellen, die durch eine stabile kontinuierliche Vorbereitung und Begleitung des Ausbildungsverhältnisses aus einer Hand den Ausbildungsverlauf nachhaltig unterstützt. Auch die Flexibilität der betrieblichen Berufsausbildungen sollte erhöht werden, indem eine individuelle Ausbildungszeitregelung möglich und in der Praxis auch umgesetzt wird. Wenn es gelingen soll, mehr Jugendliche für eine Berufsausbildung zu gewinnen, muss die betriebliche und die berufsschulische Ausbildungsqualität – auch mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen an eine Berufsausbildung – gesteigert und die Kooperation der beiden Ausbildungsorte deutlich verbessert werden.  Um in den voraussetzungsvollen vollzeitschulischen Berufsausbildungen mehr Schüler*innen qualifizieren zu können, bedarf es der Entwicklung ganzheitlicher Lernkonzepte und einer Verstärkung der sozialpädagogischen Begleitung der Schüler*innen. Auch hier müssen die Bundesländer im Bedarfsfall eine individuelle Ausbildungszeitregelung ermöglichen und mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen schaffen.

2. Die Rahmenbedingungen für Auszubildende in Betrieben und für Schüler*innen in vollzeitschulischen Berufsausbildungen müssen verbessert und gleichwertig ausgestaltet werden

Neben der Einführung eines kostenlosen oder günstigen, regionenübergreifenden ÖPNV-Tickets für alle Auszubildenden zur Stärkung ihrer Mobilität und im Sinne einer Gleichstellung mit Studierenden, sowie der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für diese Jugendlichen (Jugendwohnheime nach § 13 Abs. 3 SGB VIII, Wohngemeinschaften und Orte des gemeinsamen Wohnens von Auszubildenden und Studierenden) ist auf eine Angleichung der Finanzausstattung von Auszubildenden in betrieblicher und schulischer Berufsausbildung hinzuwirken. Mit der geplanten Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Betrieben muss auch eine gleichwertige finanzielle Ausstattung für Schüler*innen in vollzeitschulischen Ausbildungen erfolgen. Aus Sicht des Paritätischen sollte hierfür eine elternunabhängige Berufsausbildungsförderung (als eine Art Schulausbildungsgeld gedacht, das durch das elternabhängige BAföG ergänzt werden kann) in Höhe des mit einer Mindestausbildungsvergütung zu erwartenden Nettobetrages in betrieblichen Berufsausbildungen geschaffen werden. Gleichzeitig sollte die Ausbildungszeit in der vollzeitschulischen Berufsausbildung auf die individuelle Rentenversicherung so angerechnet werden, wie dies eine betriebliche Berufsausbildung mit Mindestausbildungsvergütung durch (Arbeitgeber-) Beiträge erwirkt.

3. Schaffung von ausreichend Ausbildungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten für alle jungen Menschen

Die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze und der vollzeitschulischen Berufsausbildungsmöglichkeiten im Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsbereich muss spürbar erhöht werden. Dafür ist eine Erweiterung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen notwendig, zum Beispiel über die Förderung von Verbundausbildungen(5) und Auftragsausbildungen(6) für Kleinbetriebe.(7) Auch die Zahl der vollzeitschulischen Ausbildungsplätze in den sogenannten Mangelberufen muss zeitnah durch die Bundesländer erweitert werden. Als strukturelle Ergänzung sollten entsprechende individualisierte Assistenzangebote die Vorbereitung und Begleitung der Ausbildungsverhältnisse im Bedarfsfall unterstützen. Es ist aber auch notwendig, dass die Bundesagentur für Arbeit für junge Menschen mit höherem Förderbedarf, für die eine Ausbildung im Regelsystem auch mit Ausbildungsassistenz keine Aussichten auf Erfolg verspricht, so viele öffentlich geförderte Berufsausbildungsmöglichkeiten wie notwendig vorhält, die sozialpädagogisch gestützt und integrativ konzipiert sind, sowie öffentlich geförderte Berufsausbildungen, die wenn nötig mit therapeutischer Begleitung ausgestattet sind.(8)

4. Ausbau und strukturelle Absicherung von sozialpädagogisch begleiteten Entwicklungs- und Erfahrungsräumen

Für einen Teil der Jugendlichen bietet bereits der schulische Kontext zu wenig Lern- und Entwicklungsunterstützung. Diese jungen Menschen benötigen praktische Lernangebote mit intensiver pädagogischer Förderung, die sie insbesondere auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Aus Sicht des Paritätischen sind hierfür strukturell abgesicherte Förderangebote notwendig, die den Jugendlichen einen fließenden Übergang von der Berufsorientierung und -vorbereitung in die Berufsausbildung oder gar Beschäftigung ermöglichen. Gute Erfahrungen wurden hierzu mit in der Region verankerten Produktionsschulen, Jugendwerkstätten und Jugendhilfebetrieben gemacht, in denen praktisches Lernen mit realer Produktion gekoppelt wird und individuelle Übergänge innerhalb der Förderangebote in öffentlich geförderte Ausbildung genauso möglich sind wie das Eintreten in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Förderangebotes. Eine institutionelle Finanzierung von jugendgerechten Angeboten der Ausbildungshinführung sowie Ausbildung und Beschäftigung, die auch betriebliche Realität abbilden, sollte über § 13 Abs. 2 SGB VIII gewährleistet werden.

5. Das Recht auf Ausbildung für alle Jugendlichen soll durch Einführung einer Soll-Vorschrift in § 13 Abs. 2 SGB VIII verankert und die Steuerungsverantwortung zur Sicherung der Ausbildungschancen der Kommune übertragen werden

Jugendliche auf ihrem Weg ins Arbeitsleben begleiten - auch eine Aufgabe der Jugendsozialarbeit. Bild: Drobot Dean/Adobe Stock

Schon heute haben öffentliche Jugendhilfeträger über den § 13 Abs. 2 SGB VIII die Möglichkeit, jungen Menschen, deren Ausbildung durch Maßnahmen und Programme anderer Träger nicht sichergestellt werden kann, eine geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungsmaßnahme anzubieten. Diese Maßnahmen sollten den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand des jungen Menschen entsprechen.(9) Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis wenig Gebrauch gemacht. Wenn die vorhandenen Ausbildungsangebote mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten nicht greifen und der Hilfebedarf zur Ausbildung einzelner Jugendlicher auch durch die (vorrangigen) öffentlich geförderten Berufsausbildungen des SGB III und SGB II nicht abgedeckt werden kann, soll aus Sicht des Paritätischen der öffentliche Träger der Jugendhilfe zukünftig vor Ort eine Berufsausbildung nach § 13 Abs. 2 SGB VIII ermöglichen. Die kommunale Gebietskörperschaft sollte ein Interesse daran haben die Ausbildungschancen "ihrer" jungen Menschen zu stärken und dabei auch den Fachkräftebedarf in ihrer Region zu sichern und hierzu die entsprechenden Steuerungsaufgaben im Kontext der rechtskreisübergreifenden Kooperation wahrzunehmen. Zu beachten ist, dass der öffentliche Jugendhilfeträger über die Jugendhilfe nur dann passende Ausbildungsmaßnahmen anbieten soll, wenn weder der Ausbildungsmarkt noch die vorrangig zuständigen Hilfesysteme im SGB III und II eine geeignete Ausbildungsmöglichkeit anbieten. Um diese Chance auf Ausbildung nicht zu sehr in die Ermessens- und Handlungsspielräume des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu legen, ist es notwendig, hier eine größere Verbindlichkeit zu schaffen und die Kann-Vorschrift im § 13 Abs. 2 SGB VIII durch eine Soll-Vorschrift zu ersetzen.

6. Berufswegforschung und Betriebsforschung stärken, Wirkungsforschung zur Verbesserung der Unterstützungsinstrumente initiieren

Noch immer gilt die Datenlage über die Motivation zur Berufs- und Ausbildungsplatzwahl als unzureichend, um Passungsprobleme besser einschätzen zu können und Unterstützungssysteme zielgerichtet ausgestalten zu können. Mit dem Ziel, die bestehende Datenlage deutlich zu verbessern, sollten aus Sicht des Paritätischen Längsschnittuntersuchungen von Schüler*innen der Sekundarstufe I – bis in das nachhaltige Einmünden in den Arbeitsmarkt hinein – durchgeführt werden. So könnte die Informationsbasis zum Berufswahlverhalten von jungen Menschen erheblich verbessert werden. Auch gilt es, das Anforderungsprofil der Betriebe an potentielle Auszubildende sowie das Auswahl- und Einstellungsverhalten der Betriebe näher zu betrachten. Hier sollten langfristig Erkenntnisse zur Verbesserung der Passungsprobleme gewonnen werden, um Empfehlungen zu erarbeiten, wie die unausgeglichene Situation am Ausbildungsmarkt weiter verbessert werden kann. Zur Weiterentwicklung der Instrumente zur Ausbildungseinmündung und -begleitung sollte eine Wirkungsforschung aufgebaut werden, die Erkenntnisse über förderliche Bedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten erarbeitet.

"Die Stärkung des Regelsystems, die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Einbeziehung der Jugendhilfe sind entscheidende Faktoren, um allen jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen."
Birgit Beierling

 

Recht auf Ausbildung verwirklichen

Damit die soziale Spaltung nicht weiter voranschreitet und junge Menschen ihre Position in der Gesellschaft unabhängig vom Elternhaus finden können, fordert der Paritätische Maßnahmen zu ergreifen, die allen jungen Menschen eine Berufsausbildung ermöglichen. Diese notwendigen Maßnahmen beginnen mit der Stärkung des Regelsystems durch Sicherstellung einer unterstützten Berufsorientierung und der individuell begleiteten Ausbildungseinmündung sowie flexiblen Ausbildungsbegleitung bis hin zur Flexibilisierung und Qualifizierung des Ausbildungsverlaufes in Betrieb und Schule. Auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung und das Schaffen von zusätzlichen, auch öffentlich geförderten Ausbildungsmöglichkeiten sind notwendig, um allen Jugendlichen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Eine Sicherung der Berufsausbildungsmöglichkeit über den § 13 Abs. 2 SGB VIII rundet das für alle jungen Menschen gedachtes Recht auf Ausbildung ab. Damit die öffentliche Jugendhilfe dieser (gegenüber dem SGB III und II nachrangigen) Aufgabe gerecht werden kann, müssen ihr ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

  • 1Das heißt, sie waren zum Zeitpunkt der Erhebung weder Schüler*innen, Auszubildende, Studierende noch Teilnehmende von Freiwilligendiensten. Vgl. BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019, S. 313
  • 2Ebenda, Seite 14
  • 3Nur knapp 20 Prozent der Betriebe bildeten 2017 aus. Zum Vergleich, ebenda, Seite 211
  • 4Ausbildungsassistenz wird hier als Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III gedacht. Zum Vergleich: Vorschlag des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit, August 2018.
  • 5Mehrere Kleinbetriebe bilden zusammen eine*n Auszubildende*n aus.
  • 6Mehrere Kleinbetriebe lassen ihre Auszubildenden bei einem Träger außerbetrieblich auf ihre Kosten ausbilden.
  • 7Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019-2021, Erklärung der Allianz-Partner vom 26.08.2019, verweist ebenfalls auf solche Modellvorhaben, insbesondere in Regionen mit problematischem Ausbildungsmarkt (zum Beispiel in den "Braunkohlerevieren").
  • 8"BaE integrativ" und "BaE integrativ Reha" sowie die Berufsausbildung im Rahmen einer besonderen Leistung zur Förderung der beruflichen Ausbildung nach § 117 SGB III, zum Beispiel Berufsbildungswerken (BBW)
  • 9Im Frankfurter Kommentar (2018, S. 221-222) wird zwar darauf hingewiesen, dass es sich hier – schon bei der Kann-Vorschrift – um eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträgers zu einer geeigneten Hilfeleistung handelt, dieser aber bei heutigem Rechtsrahmen enorme Ermessens- und Handlungsspielräume hat.

Weitere Informationen:

  • Kooperartionsverbund Jugendsozialarbeit: Konzept Ausbildungsassistenz (PDF)
    Wie die individuellen Anforderungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Ausbildungsbetriebe und der Berufsschule als Basis einer Ausbildungsassistenz die  Förderung in Form von durchstrukturierten Maßnahmen mit standardisierten Abläufen und Inhalten ablösen könnten, das skizziert diese Konzeptidee des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit.
  • AGJ: "Wer passt hier nicht zu wem?"
    Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) untersucht die Situation von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule - Beruf.
  • BA: Presseinfo 33 - Ausbildungsmarktbilanz 2018/2019
    Informationen zur Pressekonferenz mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, in Nürnberg vom 30. Oktober 2019
  • BIBB: Datenreport 2019
    Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2019
  • SGB VIII  § 13
    Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - § 13 Jugendsozialarbeit