16.05.2017 | Mitteilung der IW Köln | Redaktion

Quote bei Beschäftigten mit Behinderung fast erfüllt

Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2015 über eine Million Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag wie in den beiden Jahren zuvor bei 4,7 Prozent. Die gesetzliche Quote von 5 Prozent haben die Arbeitgeber damit nur knapp verfehlt. Viele Betriebe, die bereit sind, mehr behinderte Menschen zu beschäftigen, wissen zu wenig über rechtliche Regelungen und Fördermöglichkeiten.

Rollstuhlfahrer am Arbeitsplatz in einer Fabrik
Bild: industrieblick/Fotolia

Laut Bundesagentur für Arbeit haben knapp 160.000 Arbeitgeber in Deutschland im Jahr 2015 insgesamt mehr als eine Million Menschen mit Behinderung beschäftigt. Im Jahr 2003 lag die Beschäftigungsquote noch bei 4 Prozent, seither ist sie langsam, aber kontinuierlich auf 4,7 Prozent gestiegen. Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen gemäß SGB IX mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen.

Je größer das Unternehmen, desto eher erfüllt es die gesetzliche Vorgabe. Insgesamt erreichen die öffentliche Verwaltung (7,0 Prozent), der Bergbau (6,5 Prozent) sowie der Fahrzeugbau (6,0 Prozent) die höchsten Quoten – die niedrigsten waren in der Land-/ Forstwirtschaft (2,7 Prozent), dem Gastgewerbe (2,9 Prozent) und dem Baugewerbe (3,0 Prozent) zu finden.

Obwohl die 5-Prozent-Quote im Schnitt fast erfüllt wurde, hätten 2015 noch immer über 260.000 Pflichtarbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden müssen. Dabei wollen viele Unternehmen mehr leisten, wissen aber nicht genau, wie. Häufig scheitert die Neueinstellung von Menschen mit Behinderung daran, dass Firmen nicht wissen, wie sie Bewerber finden können, welche rechtlichen Regelungen und finanziellen Förderungen gelten oder welche Institutionen kompetent beraten.

Viele Betriebe wissen auch nicht, dass sie ihre Quote erhöhen können, indem sie junge Menschen mit Behinderung ausbilden. Denn Auszubildende werden bei der Berechnung der Pflichtquote doppelt gezählt – bei Übernahme nach der Ausbildung sogar noch 12 weitere Monate. Zu viele junge Leute mit Behinderung absolvieren ihre Ausbildung bisher nach wie vor ausschließlich in öffentlich geförderten Einrichtungen.