03.05.2024 | Redaktion | BMAS

Projekte für den Partizipationsfonds

Förderanträge können bis Anfang August gestellt werden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2024 die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten. Der Projektstart kann ab dem 1. November 2024 erfolgen. Förderanträge können bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.

Bild: Franz Pfluegl/Adobe Stock

Förderfähig sind Maßnahmen von Verbänden und Organisationen wie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende in Selbstvertretungsorganisationen, die Förderung von Jugendarbeit, die Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche, Assistenzleistungen von bis zu 6.000 Euro pro Jahr, die Unterstützung von Erfahrungsaustausch sowie die Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).  Um Interessierte bei der Nutzung des Portals zu unterstützen, bietet die DRV KBS in der 20. Kalenderwoche einen Antragsworkshop an. Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat bewertet, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung besteht. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die geltende Förderrichtlinie, zum anderen aber auch die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

Weitere Informationen

  • BMAS: Förder­bekannt­machung
    Die Anmeldung für den Antragsworkshop ist möglich über die E-Mailadresse partizipationsfonds@kbs.de oder telefonisch unter der 03571 47602-91.