02.08.2023 | Redaktion | BIBB

Mobiles Ausbilden und Lernen

Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zu mobiler Ergänzungsoption

Die duale Berufsausbildung soll auch weiterhin grundsätzlich in Präsenz stattfinden, kann aber zukünftig durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens ergänzt werden. Dazu hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung verabschiedet, mit der er der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt Rechnung trägt. Mobiles Arbeiten kann im Sinne einer doppelten Freiwilligkeit genutzt werden: Der Betrieb kann unter bestimmten Voraussetzungen mobiles Ausbilden anbieten und Auszubildende können das Angebot annehmen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Bild: Rido/Adobe Stock

Bisher bestand Unsicherheit, ob Auszubildende mobil arbeiten und lernen dürfen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte anleitet. Durch die Digitalisierung und die Folgen der Coronapandemie hat sich die Arbeitsrealität aber so stark verändert, dass diese Vorgabe nicht mehr eingehalten werden kann. Deshalb verabschiedete der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung, die die duale Berufsausbildung in Präsenz wahlweise durch planmäßiges "Mobiles Ausbilden und Lernen" ergänzt. Betriebe sind aber nicht verpflichtet, mobile Ausbildung anzubieten, und Auszubildende haben keinen Anspruch darauf.

Von Betrieben, die mobiles Ausbilden und Lernen anbieten, sind unter anderem diese Voraussetzungen sicherzustellen:

  • die Eignung der Auszubildenden für diese Ausbildungsform,
  • die erforderlichen Lehrmittel,
  • die Kompetenzen des Ausbildungspersonals zur Durchführung mobiler Ausbildungsphasen,
  • ein methodisch-didaktisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien und Technologien,
  • die technische Infrastruktur,
  • die Beachtung der gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit,
  • regelmäßige persönliche Gespräche zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden, sowohl virtuell als auch in Präsenz,
  • klare Absprachen zur Erreichbarkeit,
  • Beginn des mobilen Ausbildens möglichst nicht während der Probe- und Einarbeitungszeit.

Vorteile mobilen Arbeitens und Lernens

BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser begrüßt die Verabschiedung der neuen Empfehlung. Er nennt als Pluspunkte, dass Unternehmen "ihre duale Ausbildung noch besser an die betrieblichen Erfordernisse und Prozessabläufe anpassen" können. Auch bedeute die Möglichkeit mobilen Arbeitens einen "Attraktivitätsschub" für die duale Ausbildung und eine bessere Vorbereitung der Auszubildenden auf die digitalisierte Arbeitswelt.