30.08.2023 | BAGKJS | Redaktion

Förderprogramm "Junges Wohnen"

Verband der Kolpinghäuser fordert Rechtssicherheit für Jugendwohnen

Wenn junge Menschen das Elternhaus verlassen um eine Ausbildung zu beginnen, sind sie oft auf die Angebote des Azubi- und Jugendwohnens angewiesen. In vielen Großstädten übersteigt die Nachfrage nach Wohnheimplätzen jedoch das bestehende Angebot. Auch dringend notwendige Sanierungen und Neubauten können die gemeinnützigen Träger der Einrichtungen ohne Fördergelder nicht stemmen. Der Verband der Kolpinghäuser fordert deshalb ein klares Bekenntnis der politisch Zuständigen zum Förderprogramm "Junges Wohnen".

Auswärts ein Zuhause für Azubis, das bietet Jugendwohnen. Bild: Adobe Stock | Luca Pape

Im Frühjahr dieses Jahres ist das Förderpragramm "Junges Wohnen" in Kraft getreten, mit dem Bund und Länder bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung schaffen wollen. 2023 stellt der Bund dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung, die Bundesländer sollen zu den abgerufenen Mitteln noch einmal mindestens 30 Prozent hinzu steuern.

Damit die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens auf das Programm "Junges Wohnen" zugreifen können, bedarf es nach Einschätzung des Verbands der Kolpinghäuser (VKH) jedoch noch eines klaren Bekenntnisses von den politisch zuständigen Akteuren auf Landes- und Bundesebene, da bislang eine rechtssichere Förderung über das Programm noch nicht möglich sei.

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. hat sich mit seiner Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE, der bundesweit 90 Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens angehören, mit einem Feedback zum Stand der Umsetzung und Anpassungsvorschlägen zum Förderprogramm an die Arbeitsebene des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gewandt, da sich die Umsetzung in den Bundesländern bislang stark am Studierendenwohnen orientierten. Damit auch das Wohnen für Azubis rechtssicher gefördert werden könne, müssten Bund und Länder jetzt Programmanpassungen vornehmen.

Ein klares Bekenntnis zur Förderung des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens ist nötig, da Minderjährige betroffen sind.

 

Es müsse zunächst ausdrücklich klargestellt werden, dass auch die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens förderberichtigt sind, die dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugerechnet werden. Viele der entsprechenden Häuser beherbergen minderjährige Auszubildende, weshalb eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig ist. Das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung in den Einrichtungen fördert Verselbständigung und Ausbildungsfähigkeit, auch wird Ausbildungsabbrüchen vorgebeugt.

Alissa Schreiber, Fachreferentin Jugendwohnen beim Verband der Kolpinghäuser im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) begrüßt das aktuelle Förderprogramm, es komme "genau zur richtigen Zeit um Wohnraum für Auszubildende zu erhalten und neu zu schaffen". Für den langfristigen Erhalt der Landschaft des Azubi- und Jugendwohnens sei jedoch auch die Förderung kleinerer Maßnahmen, etwa für den Austausch von Heizungen oder Fenster, notwendig. Bisher bekannte Förderrichtlinien seien jedoch auf Großprojekte mit sehr hohem Investitionsvolumen ausgelegt. Auch hier halten VKH und AUSWÄRTS ZUHAUSE eine Anpassung der Förderbestimmungen durch die Bundesländer für notwendig.

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