01.08.2018 | PM BIBB | Redaktion

Auswirkung der Mindestausbildungsvergütung

Studie zu Kosteneffekt aus Sicht der Betriebe

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende im dualen System ab dem 1. Januar 2020 festgeschrieben.  Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat mit einer datengestützten Simulation die möglichen Auswirkungen aus betrieblicher Perspektive untersucht.

Bild: zest_marina | Fotolia

Die Simulation zeigt, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären, also ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte. So wären etwa elf Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 Prozent) müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen.

Durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung werden sich folglich auch die Kosten erhöhen, die Betriebe für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären besonders herausgefordert.

Handwerk, kleine Betriebe und Betriebe in Ostdeutschland besonders betroffen

"Mit den vom BIBB durchgeführten Simulationen können keine abschließenden Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung getroffen werden", erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. "Sie können aber in der Diskussion über die Größenordnung einen wichtigen Beitrag leisten. Letztendlich gilt es, die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinbetriebe nicht weiter zu gefährden."

Nach den Berechnungen des BIBB wäre das Handwerk überproportional betroffen. Je nach Ausbildungsbereich, Betriebsgröße, Region und angenommener Vergütungshöhe könnten die Nettokostensteigerungen zwischen 1 und 15 Prozent liegen. Wenn nur die von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung betroffenen Betriebe betrachtet werden, würden die Kostensteigerungen noch deutlicher ausfallen.

Weitere Informationen