04.06.2024 | Redaktion: Frank Neises, Silke Flörchinger, Klaas Sydow

"Individualisierte Ausbildungswege ermöglichen"

Erziehungswissenschaftlerin Ruth Enggruber erläutert im Interview, weshalb die duale Berufsausbildung allen jungen Menschen offenstehen sollte, wie ein inklusives Berufsausbildungssystem aussehen müsste und was dies für den Übergangsbereich und die sozialpädagogische Arbeit bedeutet. Sie spricht sich dafür aus, flexibilisierte, individualisierte Ausbildungswege zu ermöglichen, sodass alle mit ihren individuellen Ausbildungsvoraussetzungen einen Berufsabschluss erreichen können.

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Kommentare

28.06.2024
Markus Wöckel

Personal in den BvB und BvB-Rehas arbeitet mit großem Engagement

Ich finde es nicht angemessen, dass unsere Arbeit in den BvB und BvB-Rehas BaEs u.s.w. als nicht zielführend dargestellt wird. Das Personal arbeitet mit großem Engagement mit den Teilnehmern, auch mit großen Vermittlungshemmnissen einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Das heißt zum einen Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und zudem die, falls fehlend, Ausbildungsreife herzustellen. Wenn wie in dem Interview behauptet 20% der TN keinen Ausbildungsplatz erhalten, so stehen dem 80% junge Menschen gegenüber, die aufgrund der Arbeit von Bildungbegleitern, Sozialpädagogen, Psychologen und Lehrern etc. der Weg in die Ausbildung ermöglicht wurde.

28.06.2024
Ruth Enggruber

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Kommentierung meiner Ausführungen, denn diese geben mir die Gelegenheit zu Klarstellungen und Präzisierungen! Denn meine kritischen Hinweise zu den nach vier Jahren immer noch nicht vermittelten 20 Prozent der Teilnehmer*innen an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme beziehen sich keineswegs auf die dort zumeist kompetent und engagiert geleistete pädagogische Arbeit, sondern ganz im Gegenteil: Aus menschenrechtlicher Perspektive der für alle Menschen geltenden UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) plädiere ich dafür, dass alle jungen Ausbildungsinteressierten direkt in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung münden und währenddessen von der in den diversen Berufsvorbereitungsmaßnahmen vorhandenen pädagogischen Expertise profitieren. Diese Expertise gilt es als flexible, individualisierte Hilfen in eine reguläre Berufsausbildung zu verankern, um zu vermeiden, dass junge Menschen außerhalb des Regelsystems – also wie in besonderen berufsvorbereitenden, keine Abschlüsse vermittelnden Maßnahmen – zu fördern. Nach Artikel 2 UN-BRK gilt eine nicht im Regelsystem, sondern in gesonderten Maßnahmen erfolgende Förderung nur dann nicht als "Diskriminierung", wenn sie nachweislich zur vollständigen Teilhabe der Betroffenen im Regelsystem beiträgt. Wenn dies nach vier Jahren bei 20 Prozent der Teilnehmenden immer noch nicht der Fall ist, so ist dies aus dieser menschenrechtlichen, auf die systemischen Bedingungen abzielenden Sicht zu kritisieren. Schließlich betont der relationale Behinderungsbegriff in Artikel 1 UN-BRK, dass Behinderung nur in Wechselwirkung individueller und systemischer Voraussetzungen und Bedingungen zu sehen ist. Dies bedeutet, die Berufsausbildung so weiterzuentwickeln, dass dort für alle jungen Menschen flexibel nutzbare, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vorhanden sind. Zudem enthält das Berufsbildungsgesetz verschiedene Möglichkeiten der Flexibilisierung der Berufsausbildung, die stärker zu nutzen wären.