08.08.2023 | Redaktion | Deutsches Institut für Menschenrechte

Gute Standards, aber noch Lücken

Institut für Menschenrechte überprüft Behindertengleichstellungsgesetze

Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder spielen aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine zentrale Rolle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In einem Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene stellte die Monitoring-Stelle UN-BRK fest, dass in einigen Gesetzen mittlerweile gute Standards für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung existieren. Daneben seien aber weitere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK erforderlich.

Bild: Gina Sanders/Adobe Stock

Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde zu elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in den jeweiligen Gesetzen vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind. Die sich ergebenden Verbesserungsbedarfe werden durch Empfehlungen zu Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene in dazugehörigen Factsheets aufgeführt. Verglichen wurden etwa der Behinderungsbegriff, die Verankerung von "angemessenen Vorkehrungen", Regelungen zu barrierefreier Kommunikation und zum Verbandsklagerecht sowie zur Einrichtung einer Fachstelle Barrierefreiheit, einer Schlichtungsstelle und eines Partizipationsfonds, die Rechtsstellung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragung einer unabhängigen Monitoringstelle.

Regelungen zu "angemessenen Vorkehrungen" sollen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Einzelfall ermöglichen. Diese spezifischen Maßnahmen, die sich in allen anderen Behindertengleichstellungsgesetzen außer in Brandenburg und Baden-Württemberg finden, werden aus Sicht des Instituts für Menschenrechte weder im politischen Diskurs noch in der Verwaltungspraxis ausreichend beachtet. Um das Konzept zu konkretisieren und praxistauglich auszugestalten, empfiehlt das Institut eine enge Orientierung an den Leitlinien zur Umsetzung der Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen des UN-Fachausschusses. Außerdem sei es sinnvoll, eine allgemeine Pflicht zur Vornahme von angemessenen Vorkehrungen einzuführen.

Angemessene Sanktionen gefordert

Catharina Hübner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und Leiterin des Projekts Monitoring-Stelle Berlin, fordert mehr Nachdruck bei der Umsetzung der angemessenen Vorkehrungen: "Darüber hinaus braucht es wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, wenn gegen Vorgaben zum Abbau von Barrieren und zur Gewährleistung von angemessenen Vorkehrungen verstoßen wird."

Beim Vergleich der Bundesländer zeigt sich, dass das Land Berlin mit großem Abstand die meisten der verglichenen Regelungen in seinem Landesgleichberechtigungsgesetz verankert hat. Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie der Bund, Sachsen, Bremen, Niedersachsen und das Saarland bilden in dieser Rangfolge das Mittelfeld. Schlusslichter sind die Länder Thüringen, Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

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