12.10.2017 | Petra Druckrey

Angebote von Bund und Ländern

Bund und Länder haben unterschiedliche Anteile an der Berufs- und Studienorientierung.

Angebote der Bundesländer

In den zurückliegenden Jahren haben alle Bundesländer viel in den Ausbau der BSO investiert.

Gesetze und Gesetzesänderungen, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Erlasse zur Ausgestaltung der BSO (NRW, HE), Einführung neuer Schulformen (Realschule Plus, RP; Stadtteilschulen, HH), Lehrpläne (Lehrplan Mittelschule, SN) Lernbereiche und Unterrichtsfächer (Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung, BW)

Rahmenvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung (z. B. BB, HB, MV, NI, NRW, RP, SL), Kooperationsvereinbarung zwischen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und der Landesarbeitsgemeinschaft, TH

Konkrete Maßnahmen und Projekte

Auf- und Ausbau von Patenschaftsprogrammen, verbindliche Einführung von Verfahren zur Kompetenzfeststellung, Einrichtung der Jugend-Berufs-Agenturen, Koordinierungsstellen, Praxistage.

Beteiligt an diesem Auf- und Ausbau auf Länderebene sind neben den Kultusministerien vor allem die Wirtschaftsministerien, zum Teil auch Arbeits- und Sozialministerien. Die Ministerien arbeiten eng zusammen oder bearbeiten die BSO ressortübergreifend. Mit ihren vielfältigen Neuregelungen setzen die Länder auch Bundesinitiativen um und sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Angebote und Maßnahmen auf Landesebene koordiniert werden, die Akteure im Feld zueinander finden und ein kohärentes System der BSO entsteht. Damit setzen die Länder ein weiteres Ziel der bereits erwähnten Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit um. Dort heißt es, dass die Vereinbarung durch landesspezifische Vereinbarungen konkretisiert werden soll.

Wie detailliert eine solche Vereinbarung sein kann, zeigt beispielsweise die „Umsetzung der beruflichen Orientierung in den allgemein bildenden weiterführenden Schulen“ des Landes Baden-Württemberg. Mit der Vereinbarung werden Schulen beauftragt, spezifische, auf ihren Standort zugeschnittene Konzepte zur Berufsorientierung zu entwickeln. Dafür werden Institutionen und Organisationen genannt, die die Schulen bei der Planung und Umsetzung ihrer Berufsorientierung unterstützen und es wird dezidiert vorgegeben, in welcher Schulform, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahmen zur Kompetenzanalyse sowie zur BSO durchzuführen sind und wie die Phasen zwischen diesen Verfahren zu nutzen sind.

Recherchemöglichkeiten

Angebote des Bundes

Für den Kontext der BSO ist vor allem die Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ von Bedeutung. Initiiert wird sie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der Bundesagentur für Arbeit. Die Initiative Bildungsketten ist ein zentrales Element der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Zu den Elemente der Initiative Bildungsketten zählen die Potenzialanalyse, der Berufswahlpass, das Berufsorientierungsprogramm (BOP) mit seinen praxisorientierten Werkstatttagen, die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), die Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) der Bundesagentur für Arbeit, die Praktika, verschiedene Maßnahmen des Übergangs (z. B. die Einstiegsqualifizierung EQ sowie schulische Angebote) und die Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) .

Im Rahmen der Initiative Bildungsketten wollen Bund, Länder und Bundesagentur für Arbeit landesspezifische Vereinbarungen zum Übergang Schule – Beruf schließen. Mit folgenden Ländern konnten solche Vereinbarungen inzwischen geschlossen werden: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

  • www.bildungsketten.de
    Auf der Seite der Initiative Bildungsketten können Sie sich einen Überblick über den Stand der Landeskonzepte verschaffen.