10.06.2026
Berufliche Ausbildung als Königsweg zur Integration
Ein Einblick in Einstieghürden für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die berufliche Bildung
von Cornelia Schu und Mohini Lokhande
Die berufliche Ausbildung in Deutschland gilt als Schlüssel zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe durch einen praxisorientierten Einstieg in eine qualifizierte Beschäftigung. Allerdings sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Zuwanderungs- und insbesondere Fluchtgeschichte in der Ausbildung weiterhin unterrepräsentiert. Der Beitrag erläutert die Ursachen und diskutiert zentrale berufsbildungspolitische Handlungsansätze in Hinblick auf die Bedarfe der Zielgruppe.
Junge Menschen mit Migrationshintergrund in der Ausbildung unterrepräsentiert
Noch keine Realität: Gleichberechtige Teilhabe am Ausbildungsgeschehen Bild: dshermeta |
Adobe StockVier von zehn jungen Menschen im ausbildungsrelevanten Alter von 15 bis 24 Jahren haben im Jahr 2024 einen Migrationshintergrund (1), eigene Berechnung. Im Berufsbildungsbereich kommen sie jedoch nicht ihrem Anteil entsprechend an, wie der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung zeigt vgl. auch (2) mit Daten des Nationalen Bildungspanels.
Sie beginnen seltener und später eine Berufsausbildung. So nehmen nur 41 Prozent der ausbildungsinteressierten Personen mit Migrationshintergrund und 36 Prozent der Geflüchteten im selben Jahr tatsächlich eine Ausbildung auf, deutlich weniger als Personen ohne Migrationshintergrund (55 Prozent). Stattdessen sind sie häufiger arbeitslos, jobben oder sind im Übergangssystem (3), Berechnung: SVR. Auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund, die sich bereits in einem Ausbildungsverhältnis befinden, ist die Ausbildung kein Selbstläufer: So sind die Abbruch- und Vertragslösungsquoten deutlich höher als bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Zudem schaffen sie ihre Prüfung seltener im ersten Anlauf und wiederholen diese häufiger (3). Junge Menschen mit Migrationshintergrund laufen also Gefahr, am Übergang und in der beruflichen Ausbildung ‘verloren zu gehen‘. Letztlich tragen diese Erfahrungen dazu bei, dass junge Erwachsene mit Zuwanderungsgeschichte überdurchschnittlich häufig ohne formale Berufsqualifikation bleiben (4).
Warum Teilhabe unterschiedlich gelingt
Um ein besseres Verständnis für die Ursachen der unterschiedlich ausgeprägten Teilhabe zu entwickeln, ist ein Blick auf die Diversität der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund hilfreich, insbesondere in Hinblick auf die familiäre sozioökonomische Situation und auf ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland (5).
So sind Zuwanderungsgeschichte und sozioökonomische Situation der Familie in Deutschland eng miteinander verwoben (1). Neu zugewanderte Familien sind finanziell im Durchschnitt weniger gut aufgestellt und verfügen in der Anfangszeit in Deutschland über geringere bildungsrelevante Ressourcen selbst dann, wenn die Eltern im Herkunftsland über eine höherqualifizierende Bildung und einen entsprechenden gesellschaftlichen Status verfügten. So sind nach der Migration etwa die Sprachkenntnisse im Deutschen häufig noch ausbaufähig, die neu Angekommenen verfügen in der Regel über eine geringere Kenntnis des deutschen (Aus-)Bildungssystems und haben gleichzeitig noch wenige Kontakte zu ‘gut informierten‘ Eltern. Dies führt dazu, dass sie ihre Kinder bisweilen weniger gut unterstützen und durch die Schullaufbahn navigieren können. Diese Effekte werden verstärkt, wenn auch die wirtschaftliche Situation prekär ist und die finanzielle Ausstattung fehlende Bildungs- und soziale Ressourcen nicht ausgleichen kann, wie dies insbesondere bei Geflüchteten der Fall ist.
Blickt man auf die junge Bevölkerung mit Migrationshintergrund, so zeigt sich: Während 56,1 Prozent der 15- bis 24-Jährigen mit Migrationshintergrund in Deutschland geboren sind und damit der zweiten Generation angehören, sind 43,9 Prozent der 15- bis 24-Jährigen mit Migrationshintergrund selbst zugewandert. Mehr als drei von zehn (34,2 Prozent) leben sogar weniger als zehn Jahre in Deutschland (1), eigene Berechnung, sind somit erst im schulpflichtigen Alter nach Deutschland gekommen und haben die Schulzeit als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger begonnen. Sie haben daher in der Regel erst deutlich später als ihre Gleichaltrigen die deutsche Sprache gelernt und weisen teilweise einen großen Aufholbedarf bei fachlichen Inhalten auf. Dies betrifft besonders häufig geflüchtete Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Krisensituation in den Herkunftsländern und der Flucht monate- oder manchmal sogar jahrelang keine Schule besucht haben.
Wer hat einen Migrationshintergrund, wer sind Geflüchtete?
Zur begrifflichen Einordnung werden nachfolgend die Definitionen von Migrationshintergrund/Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Geflüchteten erläutert, die dem Beitrag zugrunde liegen. Weitere Informationen finden Sie auch im
Glossar des SVR Migration.
| Migrationshintergrund | Eine Person hat nach der Definition des Statistischen Bundesamtes einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Sie umfasst damit auch zugewanderte und nichtzugewanderte Eingebürgerte, sowie die als Deutsche geborenen Kinder von Eltern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt zusätzlich zum Migrationshintergrund die Kategorie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eingeführt. Darunter gefasst werden Selbstzugewanderte und Personen, deren beide Eltern zugewandert sind. Die Bezeichnung Migrationshintergrund ist mittlerweile umstritten. Daher verwenden wir in diesem Beitrag verschiedene sprachliche Alternativen, wie zum Beispiel Zuwanderungsgeschichte. |
| Geflüchtete | Geflüchtete sind Menschen, die aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind. Dies umfasst Asylsuchende im laufenden Asylverfahren ebenso wie anerkannte Flüchtlinge, denen also Asyl bzw. Flüchtlingsschutz gewährt wurde, oder Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sowie Menschen aus der Ukraine, die im Rahmen der EU-Aufnahmerichtlinie vorübergehenden Schutz genießen. |
Herausforderungen auf dem Weg in die berufliche Bildung
Die Einstieghürden für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die berufliche Bildung sind zahlreich und in Teilen bereits weit im Vorfeld der eigentlichen Ausbildungsphase zu suchen:
Geringere allgemeinschulische Bildungsabschlüsse
Insbesondere Jugendliche der ersten Zuwanderungsgeneration verlassen die allgemeinbildende Schule seltener mit einem Abitur und häufiger mit einem Hauptschulabschluss. Unterschiede in der Teilhabe lassen sich dabei bereits in der frühen Kindheit feststellen (z. B. beim Zugang zu Kitas) und setzen sich über sämtliche Bildungsetappen fort. Zudem ist der Anteil der jungen Erwachsenen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss in dieser Gruppe besonders hoch (6). Dieses Muster setzt sich unter ausländischen Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern fort, das ist in der Regel die selbst zugewanderte erste Generation (7): Im Vergleich zu deutschen neu startenden Auszubildenden verfügen sie häufiger über einen Hauptschulabschluss oder über keinen Abschluss. Rund ein Fünftel hat den Abschluss zudem im Ausland erworben (3). Niedrigere oder fehlende allgemeinbildende Schulabschlüsse verschlechtern nicht nur die Chancen auf einen Ausbildungsplatz, sondern erschweren zugleich die Bewältigung der fachlichen und schulischen Anforderungen während der Ausbildung. Dies erhöht das Risiko eines nicht erfolgreichen Ausbildungsverlaufs.
Fehlende Systemkenntnis der Eltern
Die berufliche Bildung und insbesondere das typisch deutsche Modell der dualen Ausbildung ist in vielen Herkunftsländern unbekannt und wird daher von Eltern mit hohen Bildungsambitionen nicht als Alternative zum Studium wahrgenommen. Umgekehrt nehmen neu zugewanderte Familien sie durchaus als präferierte Option wahr, wenn die Kinder frühzeitig finanziell zum Familieneinkommen beitragen müssen (8), und ziehen die berufliche Ausbildung damit einem direkten unqualifizierten Berufseinstieg vor. Selbst zugewanderten Eltern fehlen jedoch Wissen und die Netzwerke, um ihre Kinder auf dem Weg in die Berufsausbildung zu unterstützen, etwa bei der Suche nach einem Schülerpraktikum oder bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.
Mangelnde Offenheit und Informiertheit von Unternehmen
Unternehmen sind in unterschiedlichem Maße bereit, Ausbildungsinteressierte mit Zuwanderungsgeschichte einzustellen. So wurde in den vergangenen Jahren in Studien nachgewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund lediglich aufgrund äußerer Merkmale bei der Besetzung von Ausbildungsstellen benachteiligt werden z. B. (9); (10).
Im Hinblick auf Geflüchtete hat sich nach 2015 gezeigt, dass die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen infolge des Fachkräftemangels gestiegen ist. Dennoch zögern viele weiterhin, Geflüchtete einzustellen – angesichts aufenthaltsrechtlicher Unsicherheiten, Unklarheiten hinsichtlich der Bewertung ausländischer Abschlüsse oder weil sie eine aufwändige Einarbeitung und Kommunikationsprobleme befürchten vgl. (11). Darüber hinaus beeinflusst die Sorge vor Diskriminierung auch die Berufswahlentscheidungen von jungen Geflüchteten: Gehen sie davon aus, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz diskriminiert zu werden, nehmen sie eher Abstand von der Idee, eine Ausbildung zu machen (8).
Besondere Herausforderungen für Neuzugewanderte und Geflüchtete
Über die genannten Hürden hinaus stehen Neuzugewanderte und insbesondere geflüchtete junge Menschen vor zusätzlichen Herausforderungen. Ausbildungsinteressierte Asylsuchende und Geduldete benötigen zunächst eine Arbeitserlaubnis, um eine duale Ausbildung mit Praxisanteilen in Betrieben beginnen zu können. Seit 2023 können sie – bis auf wenige Ausnahmen – diese Genehmigung bereits nach drei Monaten erhalten, Geduldete sofort.
Unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus sie haben, müssen sie in kürzester Zeit nicht nur die deutsche Sprache lernen und sich im hiesigen (behördlichen) System zurechtfinden, sondern auch fachliche Inhalte aufholen, um den allgemeinen Schulabschluss zu schaffen oder sich auf die Berufsausbildung vorzubereiten. Ein bereits im Herkunftsland erworbener Schulabschluss muss in Deutschland auf Gleichwertigkeit geprüft werden und ging bisher häufig mit aufwändigen und langwierigen Anerkennungsverfahren einher.
Diese Aspekte bringen es mit sich, dass Neuzugewanderte und Geflüchtete älter sind, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen wollen. Für sie erschwert das Ende der Berufsschulpflicht (in der Regel der Zeitpunkt der Volljährigkeit) den Einstieg in eine Ausbildung, denn danach können sie an bestimmten Vorbereitungsangeboten wie der Einstiegsqualifizierung nicht mehr teilnehmen (12).
Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund
Um den diversen Herausforderungen zu begegnen, vor denen junge Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße stehen, kann an mehreren Punkten angesetzt werden.
Die Berufsorientierung und -vorbereitung sollte stärker auf die Bedarfe der Jugendlichen und ihrer Familien ausgerichtet werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Berufsorientierung ein fester Bestandteil des schulischen Curriculums bleibt und die Suche nach Schülerpraktika nicht ausschließlich in Verantwortung der Jugendlichen liegen darf, wie dies an vielen Schulen der Fall ist. Lehrkräfte sollten bei Bedarf unterstützen und Kontakt zu potenziellen Praktikumsbetrieben herstellen.
Auch wenn Eltern mit zunehmendem Alter der Kinder weniger präsent in den Schulen sind, bleiben sie dennoch wichtige Ratgeber für ihre Kinder. Daher erscheint es wichtig, dass an weiterführenden Schulen niedrigschwellige Strategien etabliert werden, mit denen eine vertrauensvolle Beziehung und Gesprächskultur mit (neu-)zugewanderten Eltern aufgebaut werden kann (13) für Praxisansätze.
Weichen stellen für die Zukunft Bild: Sajib |
Adobe StockIn den vergangenen Jahren haben sich zudem die Jugendberufsagenturen auf lokaler Ebene als rechtskreisübergreifende Organisationen etabliert, die eine Lotsenfunktion für sämtliche Fragen und Belange für junge Menschen und ihre Eltern am Übergang übernehmen und gegebenenfalls weiterverweisen. Eine solche Institution wird grundsätzlich als hoch relevant bewertet vgl. (12); (14). Dabei ist wichtig, dass die Jugendberufsagenturen die Zielgruppe mit dem Angebot gut erreichen, insbesondere in Übergangsphasen, zum Beispiel wenn ein Ausbildungsabbruch erwogen wird. Zudem sollten sie im Sinne einer aufsuchenden Arbeit auch an die Orte gehen, an denen sich die Jugendlichen aufhalten.
Speziell für junge Geflüchtete sind im vergangenen Jahrzehnt einige positive Weichenstellungen erfolgt, die ihnen den Weg in die Berufsausbildung ebnen. Hierzu gehört zunächst die Liberalisierung rechtlicher Vorschriften, die den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit vereinfachen, etwa die Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylsuchende und der Wegfall des Arbeitsverbots für Geduldete im Jahr 2023, die Entkopplung des Beschäftigungsverbots von der Nutzung der Fördermaßnahmen der BA im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes, sowie die Einführung von Möglichkeiten des Spurwechsels für Flüchtlinge mit einer Duldung, wodurch eine Regularisierung ihres Aufenthalts durch die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit möglich wird (11), Kapitel B.2.2.
"Von einem gut ausgebauten, bedarfsorientierten Regelsystem profitieren alle."
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) bewertet auch Ansätze positiv, die das Berufsschulbesuchsrecht für Flüchtlinge bis zum 25. Lebensjahr erweitern (15), Seite 6. Darüber hinaus spricht er sich für eine grundsätzliche Ausdehnung der Berufsschulpflicht auf geflüchtete junge Erwachsene aus. Das würde ihnen genug Zeit verschaffen, sich auf eine Berufsausbildung vorzubereiten bzw. diese erfolgreich abzuschließen vgl. (14).
Förderlich war auch die Entwicklung einer Vielzahl zusätzlicher Programme zur Ausbildungsvorbereitung nach der angestiegenen Fluchtzuwanderung 2015 zusätzlich zu den schon bestehenden Maßnahmen im Übergangssystem (z. B. Einstiegsqualifizierung). Diese waren speziell an den Bedürfnissen ausbildungsinteressierter Neuzugewanderter und Geflüchteter ausgerichtet. Sie verfolgten vielfältige Ziele, dienten beispielsweise der Kompetenzfeststellung, der Berufsorientierung, Vermittlung von Deutschkenntnissen und fachlichen Fertigkeiten zur Vorbereitung auf die eigentliche Ausbildung (z. B. PerjuF, BOF, Coburger 3+1-Modell).
Weiterer Handlungsbedarf
In den letzten Jahren wurden geflüchtete Ausbildungsinteressierte verstärkt in das Regelsystem integriert. Der SVR begrüßt diese Entwicklung. Allerdings müssen die Angebote so ausgerichtet werden, dass alle Zielgruppen erreicht werden, so beispielsweise Frauen, die von zusätzlichen geschlechtsspezifischen Hürden betroffen sind (z. B. häufigere Übernahme von Sorgetätigkeiten). Zudem sollte additiv bedarfsorientiert gefördert werden. Hierzu gehört eine zusätzliche Sprachförderung genauso wie die Möglichkeit, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen vgl. (14).
Und nicht zuletzt: Da die Weichen für den Erfolg in der Berufsausbildung früh gestellt werden, ist es von zentraler Bedeutung, dass insbesondere in die Anfänge der Bildungskarriere investiert wird. Hier ist einerseits bei den Kitas anzusetzen, mit Blick auf Quereinsteiger andererseits aber auch unmittelbar dann, wenn sie zuwandern. Hierzu hat der SVR zuletzt im Herbst 2025 eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt (14), unter anderem zum Ausbau und zur Intensivierung der frühen Bildung, zur besonderen Förderung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen, zur Ausrichtung der schulischen Bildung und für die Gestaltung der beruflichen Bildung, damit mehr junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einen qualifizierenden Berufsabschluss erlangen.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen: Letztlich braucht es ein starkes und gut ausgebautes Regelsystem, dass alle jungen Menschen unabhängig ihrer Ausgangslage erreicht und auf ihre Bedarfe eingeht. Das gilt auch für die berufliche Bildung, damit sie ihr Potenzial als Königsweg zur Integration entfalten kann.