15.02.2019 | Redaktion | IAQ

Wie klappt die Kooperation?

IAQ untersuchte Zusammenarbeit der Rechtskreise bei Jugendberufsagenturen

Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sind besonders darauf angewiesen, dass die Akteure der Grundsicherung, der Arbeitsförderung und der Jugendhilfe möglichst reibungslos kooperieren. Wie das Zusammenwirken der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen funktioniert, analysierte nun eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Dabei zeigte sich, dass die Zusammenarbeit in der Praxis nicht immer "auf Augenhöhe" geschieht.

Bild: ToheyVector | Fotolia

Die Forscherinnen Linda Hagemann, Marina Ruth und Charlotte Alfuss identifizierten drei verschiedene Modelle der Kooperation: eine Gesamtpartnerschaft aller drei Rechtskreise, eine Fokuspartnerschaft innerhalb der Arbeitsverwaltung (Jobcenter und Arbeitsagentur) sowie eine Fokuspartnerschaft von Jobcenter und Jugendhilfe. Wie ihre Studie zeigt, ist die Zusammenarbeit nicht immer reibungslos und manchmal durch wechselseitige Skepsis und mangelnde Kommunikation gekennzeichnet. Dies gilt vor allem für einige Agenturen, die erst vor kurzer Zeit eingerichtet wurden.

Dagegen gibt es in den älteren Agenturen seltener vergleichbare Probleme. Das Fazit von Hagemann und Ruth: "Das zeigt, dass es ein langwieriger Prozess ist, die Arbeit von drei Rechtskreisen tatsächlich miteinander zu verzahnen. Kooperation muss erarbeitet werden!" Kooperationsvereinbarungen für den Aufbau einer Jugendberufsagentur sind dafür offenbar nur ein erster Schritt, reichen aber nicht aus: Wichtig ist, dass die Fachkräfte der verschiedenen Rechtskreise Arbeitskontakte im Alltag aufbauen können, über die ein tragfähiges Vertrauensverhältnis geschaffen werden kann.

Weitere Informationen