16.10.2017 | Redaktion | Pressemitteilung von BA und KMK

Übergang Schule-Beruf erleichtern

Kultusministerkonferenz und Bundesagentur schließen neue Rahmenvereinbarung

Eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung schlossen die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht das gemeinsame Ziel, jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf mittels intensiver beruflicher Orientierung und individueller Beratungen zu Optionen der Berufswahl zu erleichtern.

Logos der BA und der KMK

Die Vereinbarung sieht vor, die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien zu steigern. Diese orientieren sich an zentralen Eckpunkten und Empfehlungen; die daraus entstandenen Angebote sollen systematisch aufeinander aufbauen. Unter anderem durch vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll so jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler kontinuierliche Beratung und Begleitung nutzen können.

Unabhängig von schulischer Laufbahn oder sozialem Hintergrund sollen Schülerinnen und Schüler ein breites Angebot an beruflicher Orientierung und Information erfahren, um eigenständig und reflektiert eine tragfähige Entscheidung über ihren Ausbildungsberuf oder ihr Studium treffen zu können. Auf diese Weise will die Vereinbarung auch dazu beitragen, Brüche in Bildungsbiographien zu vermeiden.

"Wir müssen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Kompetenzen und Interessen zu reflektieren, um sich selbstverantwortlich für einen Berufsweg entscheiden zu können."
Susanne Eisenmann, KMK-Präsidentin

 

Um frühzeitig in der Bildungsbiographie für das Thema Berufliche Orientierung zu sensibilisieren, sind auch Praxiserfahrungen wie Werkstatttage oder Betriebspraktika und Beratungsangebote fest in den Lehrplänen verankert. Die Agenturen für Arbeit treten hierfür verstärkt in Schulen auf und bieten ihre Beratung auch Eltern an. KMK und Bundesagentur empfehlen den Ländern und Regionaldirektionen der BA, konkrete Vorhaben für die Umsetzung der Eckpunkte in eigenen Vereinbarungen festzulegen oder fortzuschreiben.

Die neue Rahmenvereinbarung löst die bisher gültige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2004 ab. Erarbeitet wurde sie von der Ständigen Kontaktkommission "Kultusministerkonferenz / Bundesagentur für Arbeit". Ihr Ziel ist es, dass die Unterrichtsverwaltungen der Länder und die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sich gegenseitig über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse informieren. Dazu gehört auch der Austausch von einschlägigen Erlassen und Bekanntmachungen.

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