17.11.2021 | Redaktion

Weniger komplexe Tätigkeiten

Analyse des BIBB zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Das Anforderungsniveau beruflicher Tätigkeiten ist bei Menschen mit Behinderung im Schnitt etwas geringer als bei Menschen ohne Behinderung – und es hängt deutlich von der Art der Behinderung ab. Wie die Auswertung einer Befragung des BIBB und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, üben Menschen mit Behinderung im Vergleich etwas häufiger einfache Tätigkeiten aus und etwas seltener komplexe Tätigkeiten. Die Quote der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung liegt mit 26,7 Prozent deutlich unter der von Menschen ohne Behinderung (60,2 Prozent), wird aber häufig noch deutlich schlechter eingeschätzt.

Der größte Teil der Erwerbstätigen hat eine Körperbehinderung (37 Prozent), gefolgt von schweren und chronischen Erkrankungen (26 Prozent) und neurologischen und psychischen Beeinträchtigungen (knapp 13 Prozent). Sinnesbehinderungen (Seh- und Hörbeeinträchtigungen) liegen bei rund 14 Prozent der Erwerbstätigen vor. In Bezug auf das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten zeigt sich, dass Erwerbstätige mit neurologischen und psychischen Beeinträchtigungen im Vergleich zu anderen Behinderungsarten häufiger Helfer- und Anlerntätigkeiten ausüben. Sie üben am häufigsten (knapp 54 Prozent) fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus. Auch Erwerbstätige mit Sinnesbehinderungen machen bei fachlich ausgerichteten Tätigkeiten einen hohen Anteil aus (60 Prozent). Komplexe Tätigkeiten werden am häufigsten von Erwerbstätigen mit schwerer und chronischer Erkrankung ausgeführt.

Selbstbestimmtes Arbeiten und Anteil an Führungspositionen

Selbstbestimmtes Arbeiten gilt als wichtiger Faktor für die Arbeitsmotivation und die subjektive Bewertung der Arbeit. Bei der Befragung gaben Erwerbstätige mit Behinderung (knapp 69 Prozent) nur geringfügig seltener als Erwerbstätige ohne Behinderung an, überwiegend selbstständig zu arbeiten (72 Prozent). Erwerbstätige mit schwerer Behinderung unterscheiden sich kaum von Erwerbstätigen mit Gleichstellung und leichter Behinderung hinsichtlich der Häufigkeit, nach Anweisung zu arbeiten. Mit 26 Prozent geben Erwerbstätige mit Behinderung etwas seltener als Erwerbstätige ohne Behinderung an, eine Führungsposition innezuhaben (knapp 29 Prozent). Zudem sind Erwerbstätige mit Behinderung etwas seltener (knapp 53 Prozent) als Erwerbstätige ohne Behinderung berechtigt, Mitarbeitenden fachliche Anweisungen zu erteilen (57 Prozent).

Das so genannte "Arbeitsvermögen" als arbeitssoziologisches Konzept umfasst informelle Kompetenzen und Erfahrungswissen im Umgang mit Wandel, Komplexität und Unwägbarkeiten, die sich Erwerbstätige im Rahmen ihrer Beschäftigung aneignen. Hier ergab die Befragung keine signifikanten Unterschiede zwischen Erwerbstätigen mit und ohne Behinderung.

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