16.02.2024 | Redaktion

Vorschläge für mehr Inklusion

Bundesbeauftragter Jürgen Dusel kritisiert Berufsbildungsbereich von Werkstätten

Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen absolvieren ihre Ausbildung überwiegend im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Um einen "automatisierten Übergang" vom Berufsbildungsbereich in die Werkstatt zu unterbrechen, empfiehlt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Berufsbildungsbereich aus der Werkstatt auszugliedern. Angegliedert werden könne er stattdessen an schulische und berufliche Bildungszentren, Berufsbildungswerke oder Berufsschulen.

Jürgen Dusel    Bild: Behindertenbeauftragter/ Thomas Rafalzyk

In seinen Teilhabeempfehlungen für die Bundesregierung kritisiert Dusel, die räumliche Nähe des Berufsbildungsbereichs zur Werkstatt gebe den Übergang in den Arbeitsbereich einer Werkstatt bereits vor. Zwar könnten Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich einer Werkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters haben, alternativ auch ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Die Zahlen der bisherigen Inanspruchnahme zeigten aber, dass die Anforderungen für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen hier zu hochschwellig seien. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass trotz des bestehenden Rechtsanspruchs auf schulische Inklusion die meisten Berufsschulen nicht inklusiv seien: "Somit endet Inklusion häufig am Übergang von Schule zu Beruf", konstatiert Dusel.

Berufsorientierung auf dem Arbeitsmarkt

Bereits die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" finde kaum in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, sondern in der Regel in Werkstätten. Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen können sich aus Sicht von Jürgen Dusel so weder ein Bild vom regulären Arbeitsleben machen noch sich darin ausprobieren, was ihre Wahlüberlegungen erheblich einschränken könne.

Erforderlich sind für den Bundesbeauftragten neben der Ausgliederung des Berufsbildungsbereichs aus der Werkstatt unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Leistungen der beruflichen Bildung sollten künftig nicht mehr nach Vergaberecht ausgeschrieben werden
  • die Einführung von mehr Vielfalt und Flexibilität bei Ausbildungsangeboten und die Anpassung der Bildungswege an die individuellen Bedarfe
  • Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sollten Teile ihrer Ausbildung in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes absolvieren können
  • Berufsorientierung und Praktika für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen sollten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfinden
  • der Berufsbildungsbereich sollte auf drei Jahre erweitert, Zertifizierungen von Teilqualifikationen sollten durch die Kammern ermöglicht werden

Weitere Informationen