08.02.2023 | Redaktion | IAB

Stellungnahme zum Referentenentwurf

IAB beurteilt Entwurf des Weiterbildungsgesetzes weitgehend positiv

Die Verbesserung der Qualifikation von Beschäftigten und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbildungsgarantie – das sind die wichtigsten Ziele des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung", zu dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Zu diesem hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nun Stellung genommen. Bis auf einige Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen stimmt die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit dem Entwurf zu.

Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf die Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, die Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, den Mobilitätszuschuss, die Einstiegsqualifizierung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen.

Bei der Ausbildungsgarantie stellen die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme fest, der Referentenentwurf greife die aktuellen Problemlagen auf und entwickele mit dem Vorschlag einer Ausbildungsgarantie den Instrumentenkasten der BA für junge Menschen weiter. Die Ausbildungsgarantie solle sich grundsätzlich an den regionalen Ausbildungsmarktgegebenheiten und den Bedarfen der Jugendlichen sowie der Betriebe vor Ort orientieren. Obwohl es explizit im Koalitionsvertrag benannt wurde, lasse der Referentenentwurf aber außen vor, wie die angestrebte Konzentration des Mitteleinsatzes auf Regionen mit einer Unterversorgung an Ausbildungsplätzen umgesetzt werden kann: "In vielen Regionen gibt es eine solche Unterversorgung heute aber kaum noch und es dominiert stattdessen ein Bewerber*innen- beziehungsweise Azubimangel. Daher müssen die Regionen identifiziert werden, in denen der Markt kein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot bereithält und eine zusätzliche öffentliche Finanzierung von überbetrieblichen Ausbildungsplätzen tatsächlich erforderlich ist."  Hierzu habe die BA gemeinsam mit dem IAB bereits ein Indikatorenset zusammengestellt, mit dessen Hilfe eine entsprechende Identifikation von Regionen mit ungünstiger Ausbildungsmarktlage erfolgen könne.

Betriebe für Einstiegsqualifizierung gewinnen

Zustimmung findet auch der Einsatz von Berufsorientierungspraktika und Mobilitätszuschüssen. Bei der Einstiegsqualifizierung vermissen die Autorinnen und Autoren lediglich konkretere Angaben zur praktischen Umsetzung: "Offen bleibt der Referentenentwurf bei der Frage, wie mehr Betriebe dafür gewonnen werden können, Jugendliche mit geringen Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine Einstiegsqualifizierung zu berücksichtigen." Herausforderungen ergäben sich im Hinblick darauf, wie eine flexibilisiertere Einstiegsqualifizierung mit dem Besuch einer Berufsschule verknüpft werden: "Schon jetzt besteht das Problem, dass eine Einstiegsqualifizierung erst nach dem Beginn des Schulbetriebs in der Berufsschule startet, sodass die Teilnehmenden den Start des Unterrichts verpassen."

Zu Recht benenne der Referentenentwurf die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) als Ultima Ratio, wenn alle anderen Instrumente und Bemühungen nicht greifen. Dies sei gerade deshalb angezeigt, weil in den letzten Jahren nicht nur die Zahl der unvermittelten Bewerberinnen und Bewerber gestiegen sei, sondern auch die der unbesetzten Stellen. Gerade in Regionen mit einer besonders hohen Zahl von unbesetzten Stellen sollte daher zunächst alles versucht werden, um ausbildungsplatzsuchende Jugendliche mit diesen Stellen zusammenzubringen, bevor ein zusätzliches öffentlich finanziertes Ausbildungsangebot erzeugt wird. Dennoch erlaubten es außerbetriebliche Ausbildungsangebote, gerade leistungsschwächere junge Menschen gezielt zu fördern und so den Weg zu einem beruflichen Abschluss zu ebnen. Erstrebenswert sei eine beschleunigte Zuweisung in Angebote der außerbetrieblichen Ausbildung, um langjährige Förderketten zu vermeiden.

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