Redaktion | Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Stellungnahme zu neuem Gesetz

Kooperationsverbund zu Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Mit einem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) will die Bundesregierung die berufliche Bildung stärken und attraktiver für junge Menschen gestalten. Der Entwurf legt unter anderem fest, dass mittels eines Validierungsverfahrens Kompetenzen anerkannt werden sollen, die nicht über einen formalen Bildungsweg und entsprechende Abschlüsse erworben wurden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt das Gesetz als Hilfe für junge Menschen ohne Berufsabschluss und als Grundlage für eine weitere Modernisierung der Wege in Ausbildung und Beruf.

Bild: nitimongkolchai/Adobe Stock

Beim Arbeitsmarktzugang oder beim Wiedereinstieg in den Beruf zählen hauptsächlich formale Abschlüsse. Damit haben diejenigen Schwierigkeiten, die zwar etwas können, dies aber nicht über einen formalen Bildungsweg erworben haben. Durch eine Kompetenzanerkennung, wie es das Validierungsverfahren des BVaDiG vorsieht, können auch nicht formal erworbene Kompetenzen dokumentiert werden. Hierdurch erhöhen sich die beruflichen Chancen von Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen entweder im Ausland erworben oder auch Schwierigkeiten im formalen Bildungssystem haben.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt das vorgesehene bundesweit einheitliche
Kompetenzvalidierungsverfahren, das zum einen Geflüchteten oder Menschen mit Migrationsgeschichte
ohne deutsche Zertifikate zugutekomme, zum anderen aber auch Menschen mit Beeinträchtigung sowie vielen jungen Menschen, die aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten mit dem Bildungssystem haben, etwa weil sie in formalen Lernsituationen nicht zurechtkommen.

Teil- und Nachqualifizierung stärken

Berücksichtigt man all diese Zielgruppen, ist es aus Sicht des Kooperationsverbundes unzureichend, die Validierung ausschließlich daran auszurichten, "wenn sie überwiegend oder vollständig mit der für die Ausübung des Referenzberufes erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar ist", wie es im Gesetzentwurf heißt. Vielmehr müsse das Validierungsverfahren auch dort angewendet werden, wo eine vollständige berufliche Handlungsfähigkeit bisher nicht gegeben sei, um dadurch Wege der Teil- und Nachqualifizierung aufzuzeigen.

Nicht zuletzt begrüßt der Kooperationsverbund, dass eine Verkürzung der Dauer einer Teilzeitberufsausbildung ermöglicht werden soll, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ausbildungsziel in dieser gekürzten Zeit nicht erreicht wird. Vor der Novellierung des BBiG im Jahr 2020 hatten die Erfahrungen in der Teilzeitausbildung von jungen Müttern gezeigt, dass eine Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer nicht notwendig ist. Die 2020 eingeführte automatische Verlängerung der Ausbildungsdauer während einer Teilzeitausbildung betrachtete der Kooperationsverbund bereits mit Skepsis. Insofern sieht er darin eine Verbesserung, dass bei entsprechender Prognose die zuständige Stelle dem gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden stattzugeben hat. Allerdings sei in diesem Zusammenhang wichtig, dass der im Jahr 2021 neu eingeführte Verkürzungsgrund in der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Teilzeitberufsausbildung bundesweit bekannt und von den beteiligten Akteuren akzeptiert werde.

Weitere Informationen

  • Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit: Stellungnahme (PDF)
    Zum Kooperationsverbund gehören die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die Bundesarbeitsgemeinschaften der evangelischen und der katholischen Jugendsozialarbeit sowie der örtlich regionalen Träger, der Paritätische Gesamtverband sowie der Internationale BUnd.