02.05.2019 | Redaktion | Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Bleibeperspektive darf nicht relevant sein

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bezieht Stellung zu Gesetzesentwurf

Junge Ausländerinnen und Ausländer müssen Zugang zu allen Förderinstrumenten des Bildungs- und Erwerbssystems erhalten. Und dafür darf die Bleibeperspektive nicht entscheidend sein. Das fordert der Kooperationsverband Jugendsozialarbeit in einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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Mit dem Gesetz soll der Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Ausbildungsförderung neu geregelt werden. Grundsätzlich begrüßt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit den Gesetzesentwurf, der für eine große Gruppe zugewanderter Menschen Verbesserungen vorsieht und zu einem gleichberechtigten Zugang zur Ausbildungs- und Sprachförderung beitragen soll.

Dennoch kritisiert der Kooperationsverbund in einer Stellungnahme, dass wichtige Aspekte keine Berücksichtigung finden. Demnach müssten die Zugänge zur frühzeitigen Arbeitsförderung, zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zur Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), zu Integrationskursen und zu BAföG-Leistungen ebenfalls verbessert werden.

Kritikpunkte und Forderungen

  • Zugänge zur Ausbildungsförderung
    Bisher haben Annahmen zur Aufenthaltsdauer massive Auswirkungen auf die Zugänge zur Ausbildungsförderung. Laut Kooperationsverbund verhindert das die Arbeitsmarktintegration vieler junger Menschen und fordert daher, dass die Bleibeperspektive für die Zugänge nicht relevant sein darf.
  • Frühzeitige Arbeitsförderung
    Die Leistungen der frühzeitigen Arbeitsförderung sollten für alle jungen Menschen mit Aufenthaltsgestattung geöffnet werden.
  • Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Jungen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsgestattung bleiben grundsätzlich die Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) verwehrt. Demgegenüber steht die Forderung nach einer entsprechenden Eingliederung in die Regelförderung.
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
    Auch der Zugang zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) bleibt vielen jungen Menschen verschlossen. Obwohl der Gesetzesentwurf eine Öffnung vorsieht, unterliegt der Zugang jedoch einer Vielzahl von ausländerrechtlichen Sonder- und Zusatzvoraussetzungen. Der Kooperationsverbund fordert eine umfassendere Öffnung.
  • Integrationskurse
    Die Angebote zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung sollen für junge Menschen aus sicheren Herkunftsländern mit Aufenthaltsgestattung und für junge Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung geöffnet werden. Eine vergleichbare Öffnung der Integrationskurse wird ebenfalls gefordert.
  • BAföG
    Der Gesetzesentwurf sieht die weitgehende Streichung von ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen in der Ausbildungsförderung des SGB III während betrieblicher Berufsausbildungen vor. Ähnlicher Handlungsbedarf besteht laut Kooperationsverbund auch für die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) während schulischer Berufsausbildungen oder während des Studiums.
  • Widersprüche von Gesetzespaketen
    Gesetzesvorhaben aus unterschiedlichen Ministerien können zu Widersprüchen führen. So haben Gesetzgebungsverfahren aus dem Bundesinnenministerium zur Folge, dass junge Menschen mit einem Beschäftigungsverbot belegt und damit von jeglichem Zugang zur Ausbildungs- und Sprachförderung ausgeschlossen werden können. Hier fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Bundesregierung auf, entsprechende Abstimmungen vorzunehmen, um solche Widersprüche aufzulösen. Nur so kann eine erfolgreiche Integration von jungen zugewanderten Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gelingen.

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