23.07.2018 | PM AGJ | Redaktion

Neues Positionspapier der AGJ

Junge Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule-Beruf

Mit einem neuen Positionspapier nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ in den Blick, wie sich Benachteiligung auf Jugendliche auswirkt und welche Unterstützungsbedarfe bestehen. Dabei wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Jugendhilfe für benachteiligte Jugendliche bietet.

Bild: Marco2811 / fotolia

Angesichts der Zuständigkeiten mehrerer Rechtskreise diskutiert das Papier, ob es rechtlicher Änderungen bedarf bzw. wie die Umsetzungspraxis zu verbessern ist, damit benachteiligte Jugendliche ein passendes und verlässliches Angebot erhalten. Abschließend werden Handlungsbedarfe formuliert.

Die AGJ sieht zusammenfassend folgende Handlungsbedarfe:

  • Es bedarf einer dauerhaften finanziellen Ausstattung der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in allen Jugendamtsbezirken. Hier sind die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Dabei sollen die Länder gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 82 Abs. 2 SGB VIII) die Kommunen materiell und konzeptionell unterstützen.
  • Im Rahmen einer SGB VIII – Reform solle zudem seitens des Bundesgesetzgebers sichergestellt werden, dass die Angebote der Jugendsozialarbeit (und auch der Jugendarbeit) einen verbindlicheren Charakter erhalten, der gewährleistet, dass auf örtlicher Ebene die Bedarfe ermittelt und entsprechend finanziert werden.
  • Es sollte ein fachlicher Diskurs in der Kinder- und Jugendhilfe zur Ausgestaltung des § 13 SGB VIII stattfinden und erörtert werden, ob der § 13 SGB VIII stärker präventiv ausgerichtet werden und weniger strikt auf den unmittelbaren Übergang von der Schule in den Beruf orientiert sein sollte.
  • Die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige nach § 31a Absatz 2 SGB II sind dringend aufzuheben, weil diese Art der Maßregelung junger Menschen aus pädagogischer als auch arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht wirkungsvoll und gerechtfertigt ist.
  • Die Förderangebote des SGB II und III, aber auch der Berufsschulen für junge Menschen im Übergang Schule Beruf müssen individueller gestaltbar sein, stärker auf die Ressourcen und die Wünsche der Jugendlichen ausgerichtet werden und mehr Freiräume zur persönlichen Entwicklung, aber auch zur Umentscheidung vorhalten. Um dies zu leisten, müssen die Förderangebote mit intensiverer sozialpädagogischer Begleitung ausgestattet werden.
  • Es sind mehr qualitative Untersuchungen und Erkenntnisse zu Lebenslagen, Benachteiligungsfaktoren und Bedürfnissen junger Menschen insbesondere in Übergangssituationen erforderlich.
  • Auf kommunaler und regionaler Ebene sollten Berichte zur Bildungs- und Ausbildungssituation, zur Lebenssituation von Familien, aber auch von Jugendlichen in der Region erarbeitet und diese Berichte gemeinsam ausgewertet werden. Nur dann können die Angebote wirklich auf die Zielgruppe zugeschnitten werden.

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