09.03.2018 | Konrad-Adenauer-Stiftung | Redaktion

Mobilität in der Berufsausbildung

Jugendmobilität als Strategie gegen Passungsprobleme

Das Thema Mobilität in der Berufsausbildung wird weiter an Bedeutung gewinnen, denn Ausbildungsplätze und Berufsschulen finden sich nicht immer dort, wo die Jugendlichen zu Hause sind. Eine erste wichtige Maßnahme zur Verbesserung von Jugendmobilität wäre die bundesweite Einführung eines „Azubi-Tickets“ nach hessischem Vorbild, eine andere eine erhöhte gesetzliche Verbindlichkeit des Jugendwohnens. In ihrem aktuellen Policy Paper spricht die Konrad-Adenauer-Stiftung Empfehlungen aus, wie die verschiedenen Bereiche der Jugendmobilität gefördert und attraktiver gemacht werden können.

Ausschnitt aus dem Titelbild des Policy Papers

Da sich Ausbildungsplätze und Berufsschulen zunehmend in einzelnen Regionen konzentrieren, werden in Zukunft immer mehr junge Menschen die Ausbildung ihrer Wahl nicht ohne lange Pendelstrecken oder wenigstens zeitweisen Umzug absolvieren können. Die Angebote des Jugendwohnens gewinnen darum weiter an Bedeutung.

Jugendwohnen zielt auf die Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf und trägt zu einem Ausgleich regionaler  Ungleichgewichte auf dem Ausbildungsmarkt bei. Durch diese Verminderung von Passungsproblemen befördert es erfolgreiche Berufsausbildungen und trägt so zur Fachkräftesicherung bei.

In der Berufsberatung muss Mobilität in der Ausbildung stärker in den Fokus rücken.

 

Wenn junge Menschen für die Aufnahme einer Ausbildung die vertraute Umgebung verlassen müssen, ist das für sie ein großer Einschnitt. Das zentrale Qualitätsmerkmal des Jugendwohnens ist darum die sozialpädagogische Begleitung. Der hierfür erforderliche Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften richtet sich nach der Konzeption der Einrichtung, den Vorgaben in Rahmenverträgen und den pädagogischen Bedarfen.

Um die Verantwortung der Jugendhilfe für das Jugendwohnen zu stärken, sollte nach Auffassung der Adenauer-Stiftung die gesetzliche Verbindlichkeit des Leistungstatbestands Jugendwohnen durch eine entsprechende Ergänzung des § 13 Abs. 3 des SGB VIII erhöht werden.

Die Angebote des Jugendwohnens reichen vom Jugendwohnheim über Wohngruppen, von Blockschulwohnheimen bis hin zu Internaten, die zu einer berufsbildenden Einrichtung, wie zum Beispiel einem Berufsbildungswerk, einer Berufsfachschule oder zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gehören. Ganz allgemein ist Jugendwohnen offen für innovative Formen des Wohnens, etwa solche, die dezentral organisiert sind.