07.01.2021 | Redaktion | BVkE

Maßnahmen im SGB VIII verankern

Verbände fordern Klarstellung zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) und der Evangelische Erziehungsverband (EREV) fordern die Klarstellung im §27 SGB VIII, dass die Hilfen zur beruflichen Bildung junger Menschen im Rahmen des SGB VIII einen spezifischen erzieherischen Bedarf erfüllen, der nicht durch Maßnahmen der beruflichen Förderung in anderen Sozialgesetzbüchern abgedeckt wird. Sie setzen sich dafür ein, dass Streichung des Begriffs "Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen" im § 27 Abs. 3 SGB VIII rückgängig gemacht wird.

Diese Streichung würde aus der Sicht der Verbände für viele Jugendliche und junge Erwachsene erhebliche Nachteile bei Ihrer Ausbildung nach sich ziehen und zu einer Verschlechterung Ihrer Teilhabechancen gegenüber jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen führen. Diese Verschlechterung stehe nicht im Einklang mit der Zielsetzung der SGB VIII-Reform, Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Die Verbände begrüßen es aber grundsätzlich, dass im Kabinettsentwurf zur Reform deutliche Verbesserungen zur Übergangsplanung und -gestaltung für Care Leaver und junge Volljährige vorgesehen seien. Allerdings sehen sie im Bereich der beruflichen (Aus-) Bildung in den Schnittstellen von SGB II, SGB III und SGB VIII noch deutlichen Regelungsbedarf.

Berufliche Qualifikation mit einbeziehen

Bundesweit bestehe die Tendenz, Leistungen des SGB VIII zur beruflichen Qualifizierung in den Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII §27 zugunsten anderer Sozialleistungssysteme immer weiter zurückzufahren. Als Grund dafür werde angeführt, dass die Sozialgesetzbücher II und III genügend Angebote für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen vorhalten würden. Das verkenne die Tatsache, dass Jugendliche mit einem hohen erzieherischen und therapeutischen Hilfebedarf auch in der Berufsausbildung eine gute Anbindung an ihre
pädagogisch geschulten Fachkräften aus dem Handwerk und der Industrie erhalten sowie eine Kontinuität im Hilfesetting brauchen, um zu einem qualifizierenden Abschluss zu kommen.

Im Kern handele es sich bei Leistungen gemäß §27 SGB VIII in Verbindung mit §13 SGB VIII um Qualifizierungsmaßnahmen und berufsbezogene Angebote im Rahmen von Jugendwerkstätten sowie um Maßnahmen der beruflichen Ausbildung in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten für Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer individuellen und sozialen Situation kaum oder gar nicht in anderen Ausbildungskontexten integrierbar seien. Deshalb muss nach Auffassung des BVkE und des EREV bei der Definition von erzieherischem Bedarf auch die berufliche Qualifikation und Ausbildung mit einbezogen werden. Anders im SGB II und SGB III: Dort sei es Ziel der beruflichen Förderung, junge Menschen möglichst rasch in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.

Weitere Informationen

  • BVkE: Ausbildung erhöht Teilhabechancen
    Der BVkE ist das Netzwerk der katholischen Erziehungshilfe, der EREV das evangelische Pendant. Zu den Verbänden zählen zusammengenommen über 1.000 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.