17.01.2023 | Redaktion | Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

"Maßnahmen greifen zu kurz"

Stellungnahme des Kooperationsverbundes zu geplanter Ausbildungsgarantie

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt die geplante Einführung einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen in Deutschland. Im Dezember war dazu ein Referentenentwurf veröffentlicht worden – der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit". Allerdings greifen die Maßnahmen aus Sicht des Kooperationsverbundes viel zu kurz. Die Perspektive der Jugendlichen gerate gegenüber Wirtschaftsinteressen ins Hintertreffen, schulische Ausbildung werde nicht berücksichtigt.

Bild: industrieblick/Adobe Stock

Gemessen an den tatsächlichen Herausforderungen am Ausbildungsstellenmarkt und den unüberwindbaren Hürden für viele Jugendliche, eine Ausbildungschance zu bekommen, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht des Kooperationsverbundes nicht ausreichend. Die Entscheidung sei überfällig, das Ausbildungsstellenangebot bedarfsgerecht auszubauen, damit tatsächlich alle Jugendlichen eine Berufsausbildung absolvieren können. Es genüge jedoch nicht, lediglich 3.000 zusätzliche Eintritte in ein Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen und dafür die Zielgruppe auf marktbenachteiligte Jugendliche zu erstrecken: "Die außerbetriebliche Ausbildung ist konzipiert für die Förderbedarfe von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen. Im Gesetzentwurf fehlt eine Erläuterung, inwiefern diese Ausbildung für lediglich marktbenachteiligte Jugendliche eine tatsächlich attraktive Option zur Absolvierung ihrer Berufsausbildung werden kann."

"Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit bleibt aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit hinter den Möglichkeiten zurück."

 

Der Kooperationsverbund plädiert für eine inklusive Ausgestaltung der Ausbildungsgarantie und fordert einen gleichberechtigten Zugang zur Berufsausbildung für alle jungen Menschen. Die Garantie richte sich an alle jungen Menschen mit Ausbildungswunsch, auch an diejenigen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Sie ermögliche ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zur regulären Berufsausbildung. In diesem Sinne müsse auch beim Einbeziehen von Jugendlichen mit Behinderung in die Einstiegsqualifizierung dafür gesorgt werden, dass sie die Chance auf eine reguläre Berufsausbildung erhalten. Neben der Ausbildungsgarantie bezieht sich die Stellungnahme des Kooperationsverbundes auch auf die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums als zusätzliche Fördermöglichkeit, auf die Flexibilisierung und Erweiterung der Einstiegsqualifizierung, den geplanten Mobilitätszuschuss und die Neuerungen bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung.

Zur Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt und zur Erhöhung der Ausbildungsquote junger Menschen sowie zur Sicherung von Fachkräften schlägt der Kooperationsverbund einige weitere Maßnahmen vor, darunter die Stärkung der Jugendsozialarbeit an Schulen, der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, der Berufsvorbereitung in berufsvorbereiten Bildungsmaßnahmen, Jugendwerkstätten und Berufsvorbereitungsklassen sowie der durch die Jugendhilfe geförderten Berufsausbildungen, wie sie etwa in Jugendwerkstätten angeboten werden. Außerdem empfiehlt er die Einführung einer bedarfsgerechten, individuellen sozialpädagogischen Begleitung zur Anbahnung, Einmündung und Begleitung einer Berufsausbildung und die Weiterentwicklung des Instrumentes der assistierten Ausbildung (AsA-Flex): Hier sollten die bestehenden Stundenkontingente für die sozialpädagogische Begleitung durch feste Personalschlüssel ersetzt werden.

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