31.08.2021 | Redaktion | IW Köln

Fortschritte trotz Corona-Pandemie

IW Köln untersuchte Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen

Nach den negativen Auswirkungen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 auf die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen hatte sich die Situation danach wieder entspannt und im zweiten Lockdown nicht erneut verschlechtert. Das zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln). Demnach lag die Beschäftigtenzahl im März 2021 um 36.000 oder 9,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Auch der Anteil erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Arbeitslosengeld II-Bezug an der Bevölkerung aus den acht Asylherkunftsländern sank leicht.

Bild: defotoberg/Adobe Stock

Zwischen März 2020 und Mai 2020 war die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien um 12.000 oder 3,4 Prozent gesunken. Besonders betroffen waren dabei die An- und Ungelernten im Helferbereich. Bei der nachfolgenden Entspannung der Lage ist aus Sicht des IW Köln besonders überraschend, dass der Anteil der Leistungsberechtigten im ALG II-Bezug an der Bevölkerung aus den Asylherkunftsländern zwischen Februar 2020 und Februar 2021 von 52,5 Prozent auf 50,2 Prozent gesunken war – obwohl ein großer Teil der Geflüchteten in den besonders betroffenen Bereichen der Arbeitnehmerüberlassung und des Gastgewerbes tätig ist. Der Autor der Analyse, Wido Geis-Thöne, erklärt dies damit, dass "die Beschäftigungsverluste hier durch Zuwächse in anderen Branchen wie insbesondere Verkehr und Lagerei, Gesundheits- und Sozialwesen und Handel überkompensiert" wurden.

Qualifizierungsmaßnahmen unterbrochen

Ein deutlich anderes Bild ergibt sich bei der Zahl der Arbeitslosen aus den Asylherkunftsländern, die im März 2021 um 20,3 Prozent oder 45.000 über dem Vorjahreswert lag. Dies erklärt sich vorwiegend damit, dass während der Pandemie viele Qualifizierungsmaßnahmen ausgesetzt wurden. Nehmen nicht erwerbstätige Bezieher von Arbeitslosengeld II an diesen teil, werden sie nicht als arbeitslos gewertet. Auch wenn sich die Arbeitsmarktlage damit an sich nicht verschlechtert hat, ist dies aus Sicht des IW Köln für den weiteren Verlauf der Integration sehr ungünstig, da so für den Einstieg in den Arbeitsmarkt wichtige Qualifikationen nicht erworben werden.

Vor diesem Hintergrund sieht der Autor ein "forciertes integrationspolitisches Handeln" als notwendig an, um die Integration der Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt auf längere Sicht zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen: "Die Qualifizierung Geflüchteter muss gezielt weiter vorangetrieben werden. Insbesondere sollten die während der Pandemie ausgesetzten Aktivitäten, soweit noch nicht erfolgt, möglichst zeitnah wiederaufgenommen werden." Auch sollten die teilweise noch vorhandenen Zugangsbarrieren während der Asylverfahren, wie sie etwa beim Integrationskurs für Personen ohne "gute Bleibeperspektiven" bestehen, weiter abgebaut werden.

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