12.03.2024 | Redaktion | Deutsches Institut für Menschenrechte

Eckpunkte zu Reform der Werkstätten

Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Stellungnahme

In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Die Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist gering. Werkstätten führen aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht zu Inklusion, sondern zu einer weiteren Aufspaltung des Arbeitsmarktes. Um den Umsetzungsdefiziten der UN-Behindertenrechtskonvention zu begegnen, hat das BMAS 2023 einen Reformprozess begonnen. Zu dessen Unterstützung hat die Monitoring-Stelle UN-BRK den wichtigsten Änderungsbedarf zusammengefasst.

Bild: Olesia Bilkei/Adobe Stock

Trennende Strukturen dürfen aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht weiter aufrechterhalten werden: "Für ein inklusives System sind effektive Übergänge vom Lernen in der Schule zu beruflicher Bildung und Hochschulbildung bis schließlich zur Arbeit sicherzustellen. Ohne echte Wahlmöglichkeiten während aller Phasen des Lern- und Arbeitslebens kann ein inklusives System nicht entstehen." Ausschlaggebend müssten die individuellen Bedarfe, das individuelle Potenzial sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sein. Vor allem beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt müssten Barrieren abgebaut werden. Werkstatt-Beschäftigte sollten beim Übergang auf fachkompetente Beratung und umfangreiche Unterstützung zurückgreifen können.

Die Monitoring-Stelle UN-BRK hält ein existenzsicherndes Entgelt in WfbM für nötig: Die derzeitige Bezahlung unterhalb des Mindestlohns sei konventionswidrig. Werkstatt-Beschäftigten müsse Autonomie durch finanzielle Mittel zuteilwerden. Das fundamentale Menschenrecht auf Arbeit gelte zudem für alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Ausprägung ihrer Behinderung, denn: "Artikel 27 UN-BRK enthält das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird."

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