11.01.2021 | Redaktion | Diakonie Deutschland

Digitale Teilhabe gefordert

Diakonie Deutschland schlägt Bundesprogramm "Digitale Beteiligung" vor

Ein Bundesprogramm "Digitale Beteiligung" fordert die Diakonie Deutschland in einem Positionspapier. Damit sollen innerhalb von vier Jahren digitale Zugänge für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. In einer Zeit fortschreitender Digitalisierung, in der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe in immer stärkerem Maße einen digitalen Zugang voraussetzten, werde die ohnehin schwierige Beteiligung von Menschen in Armut ohne digitale Zugänge noch weiter erschwert. Verschärft werde diese Benachteiligung durch die Corona-Krise.

Bild: Blue Planet Studio/Adobe Stock

Arbeit und Freizeit, Austausch-, Diskussions- und Bildungsformate und die Zugänge dazu werden stärker als bisher digital angeboten. Auch Anträge und Termine bei Ämtern, Behörden oder Ärzten setzen zunehmend digitale Zugänge voraus. Online-Formulare sind dabei aus Sicht der Diakonie oft an einem Bild vom "Standard-Bürger" ausgerichtet. Das vorgegebene Schema passe nicht zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Das führe zu Exklusion als abweichend definierter Lebensverläufe: "Vor allem Menschen, die in Armut leben, sind ohne Computer und WLAN ausgeschlossen. Darum müssen öffentliches WLAN und eine digitale Mindestausstattung aus Computer oder Laptop mit Drucker flächendeckend allen Menschen zur Verfügung stehen", erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

"Die Digitale Kluft wächst"

Die digitale Kluft (digital gap / digital divide) zwischen denen, die täglich mit digitalen Medien umgehen, und jenen, denen die materiellen und persönlichen Voraussetzungen für die digitale Teilhabe fehlen, wächst aus Sicht der Autorinnen und Autoren des Positionspapiers. Darum müssten grundlegende Voraussetzungen für digitale Beteiligung geschaffen werden, die unterschiedlichen und besonderen Lebensrealitäten gerecht werden. Diese formulieren sie so:

  • In Armut lebende Menschen brauchen eine digitale Grundausstattung und die Vermittlung digitaler Kompetenzen, die ihnen digitale gesellschaftliche Beteiligung und die Nutzung digitaler Antrags- und Beratungswege ermöglichen.
  • Eine digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern ist Voraussetzung dafür, dass Lernen gelingen kann und alle Kinder und Jugendliche gleiche Bildungschancen haben.
  • Eingewanderte, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen und in Not geraten, brauchen mehrsprachige Zugangswege zu öffentlicher digitaler Kommunikation, Beratung und Antragsverfahren und gegebenenfalls entsprechende Sprachmittlungsleistungen, die in vielen Fällen auch digital erbracht werden können.
  • Wohnungslose brauchen Zugänge zu digitaler Kommunikation, die keine ortsgebundenen Zugänge voraussetzen, etwa durch mobile Datenzugänge und Geräte.
  • Digitale Teilhabe stellt einen übergreifenden Aspekt der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dar, der über die einzelnen im SGB bereits geregelten Aspekte (Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Teilhabe, Bildungsteilhabe etc.) hinausgeht und als solcher im SGB I verankert werden sollte.

Zur Umsetzung schlägt die Diakonie Deutschland ein bundesweites Programm "Digitale Beteiligung" vor, mit dem innerhalb von vier Jahren digitale Zugänge für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Die Finanzierung des Programmes könne aus Bundesmitteln erfolgen, die durch die Länder und Kommunen kofinanziert werden. Das Programm könne in den Kommunen umgesetzt und durch die Einrichtung von Digitalisierungs-Beiräten unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Akteure vor Ort begleitet werden. Die grundlegende digitale Ausstattung aller Menschen müsse im Bedarfsfall durch Sachleistungen als Sozialleistung gewährleistet werden.

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