05.07.2023 | Redaktion | Antidiskriminierungsstelle

Beratungsanfragen haben zugenommen

Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet für 2022 einen deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen. Diskriminierung erfolgt meist aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft sowie Behinderung und chronische Krankheiten. Besonders häufig betroffen ist der Lebensbereich Arbeitsmarkt. Ferda Ataman, seit Juli 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, nimmt eine Bestandsaufnahme vor. Sie setzt sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein und erläutert, weshalb ein starkes Antidiskriminierungsrecht so wichtig ist.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung  Bild: Steffen Kugler, Bundespresseamt

8.827 Beratungsanfragen sind im Jahr 2022 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingegangen – so viele wie nie zuvor. 6.627 dieser Anfragen standen im Zusammenhang mit mindestens einem der sechs Diskriminierungsmerkmale, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität.

Die meisten Anfragen entfallen auf Diskriminierung aufgrund des Merkmals ethnische Herkunft (43 Prozent), gefolgt vom Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten (27 Prozent). Bei der Verteilung auf Lebensbereiche steht der Bereich Arbeitsmarkt mit 27 Prozent an erster Stelle. Diskriminierung im Bereich Bildung macht sieben Prozent der Anfragen aus.

2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung von Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, sowie Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung. Seit Juli 2022 hat Ferda Ataman das neu geschaffene Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung inne. Sie leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und setzt fachliche Schwerpunkte. Als Fürsprecherin all derer, die von Diskriminierung betroffen sind, kann sie von Bundesbehörden Informationen einfordern, um gegen Diskriminierung vorgehen zu können. Auch muss sie beteiligt werden, wenn die Bundesregierung Gesetze oder Maßnahmen im Kontext von Diskriminierung plant.

Gründe für ein starkes Antidiskriminierungsrecht

Für ein starkes Antidiskriminierungsrecht spricht, dass Diskriminierung potenziell jeden treffen kann – so der Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten. Antidiskriminierung wirkt der Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten entgegen und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Da ein sicheres Arbeitsumfeld für niedrigere Fluktuation und Kosten sorgt, lohnt sich Antidiskriminierung auch für Unternehmen. Der Handlungsbedarf, den die Gesellschaft etwa bei der Job- oder Wohnungssuche sieht, ist ebenfalls ein Argument für ein starkes Antidiskriminierungsrecht. Einen weiteren Grund bildet die Stärkung des Rechtsstaats und die Umsetzung von EU-Standards. Die Unabhängige Bundesbeauftragte spricht sich für eine Reform des deutschen AGG aus, das im europäischen Vergleich eher schwach aufgestellt sei.

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