27.10.2020 | Redaktion

Assistierte Ausbildung weiterentwickelt

Bundesagentur für Arbeit startet „AsA flex“ im Frühjahr 2021

Assistierte Ausbildung (AsA) + Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) = AsA flex. So lautet die "mathematische" Formel der Neuerung, welche die Bundesagentur für Arbeit bekanntgab. Die Zusammenführung der bisherigen Förderinstrumente soll dazu beitragen, die Komplexität bei den Instrumenten zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Außerdem wurde die Zielgruppe erweitert: Die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte entfällt. Alle Hilfen aus abH und AsA (alt) sollen weiterhin angeboten werden.

Bild: nmann77/Adobe Stock

Das neue Instrument der Assistierten Ausbildung nach §§ 74 - 75a SGB III steht ab Frühjahr 2021 mit der Vorphase und ab Herbst 2021 mit der begleitenden Phase als Unterstützungsleistung für junge Auszubildende und ihre Ausbildungsbetriebe zur Verfügung. In den „fachlichen Weisungen“ zu AsA flex konkretisierte die Bundesagentur die zentralen Bausteine der Umsetzung und den Einkauf über das Vergaberecht. Die weiterentwickelte AsA flex gliedert sich – wie zuvor auch AsA nach §130 SGB III- in zwei Phasen: eine optionale Vorphase und eine begleitende Phase, die den Kern der Assistierten Ausbildung darstellt und daher obligatorisch ist.

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