27.05.2019 | Redaktion

Wie sieht die Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung aus?

Weiterführung aufgrund veränderter Finanzierungsbedingungen unsicher

Schülerinnen und Schüler, die ab Herbst 2019 in die Vorabgangsklassen kommen, können keine Unterstützung durch die Berufseinstiegsbegleitung erfahren, wenn die Kofinanzierung des Instruments in den Bundesländern nicht sichergestellt werden kann. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Zukunft und Weiterentwicklung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) hervor. Aufgrund veränderter Bedingungen für die Kofinanzierung von BerEB ist die Weiterführung nicht in allen Bundesländern gesichert.

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Die Kosten der Berufseinstiegsbegleitung werden bisher jeweils zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie durch das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung getragen. Da die ESF-Förderperiode mit dem Schuljahresende 2018/2019 ausläuft, muss die Kofinanzierung nun durch Dritte, vorzugsweise durch die Bundesländer, gewährleistet werden. Bisher haben jedoch nur wenige Bundesländer diese Kofinanzierung zugesagt, weshalb Befürchtungen im Raum stehen, dass dieses Förderinstrument zur Unterstützung von Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf wegfallen könnte.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von DIE LINKE zeigt, dass derzeit nur Bayern und Sachsen eine konkrete Kofinanzierung aus Landesmitteln planen. Weitere Bundesländer befinden sich noch in Gesprächen mit der für sie zuständigen Regionaldirektion der BA. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind die Gespräche bereits fortgeschritten und auch hier gibt es Vorstellungen zur weiteren Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung.

Die Bundesregierung benennt zwei Gründe, weshalb in einigen Bundesländern eine Weiterführung von BerEB abgelehnt wird:

  • Das Instrument passt nicht in bestehende Förderstrukturen des Landes beziehungsweise werden Förderungen durch andere Angebote (zum Beispiel Schulsozialarbeit) abgedeckt.
  • Die Finanzierung einer Weiterführung im Umfang des ESF-Bundesprogramms kann nicht sichergestellt werden.

Die Kofinanzierung könne allerdings laut Bundesregierung auch durch weitere Dritte gewährleistet werden, indem Städte oder Kommunen einzelne Maßnahmen vor Ort finanzieren, sofern sie entsprechende Mittel einsetzen können und wollen.

Hintergrund BerEB

Seit 2009 sollen förderbedürftige Jugendliche durch geeignete Fachkräfte im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, den Schulabschluss zu erreichen beziehungsweise den Übergang in eine Ausbildung zu schaffen. Die Maßnahme wurde im Jahr 2012 im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) verankert. Im Schuljahr 2018/2019 wurden bundesweit circa 25.000 Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt.

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