21.02.2020 | KJS | Redaktion

Teilhabe statt Jugendarmut

BAG KJS zur Lage junger Menschen, die von Armut betroffen sind

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) fordert ein Recht auf Ausbildung, verbunden mit einer konkreten Ausbildungsplatz- und Fördergarantie. Das, so heißt es im aktuellen Politikbrief Jugendarmut der BAG KJS, könne entscheidend dazu beitragen, die Perspektivlosigkeit und Armut junger Menschen zu beenden.

Bild: alexkich/Adobe Stock

Wem der Übergang in eine Ausbildung und ein qualifizierter Berufsabschluss nicht gelingen, hat dauerhaft schlechtere Aussichten auf ein auskömmliches und selbstbestimmtes Leben und aus Jugendarmut wird so häufig lebenslange Armut. Die Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) hält ein Recht auf Ausbildung, verbunden mit einer konkreten Ausbildungsplatz- und Fördergarantie, für einen entscheidenden Beitrag, um die Perspektivlosigkeit und Armut junger Menschen zu beenden. Für Jugendliche ohne Schulabschluss ist das Armutsrisiko besonders hoch: Zu 68,7 Prozent bleiben sie auch ohne Berufsabschluss – überdurchschnittlich oft darunter junge Migrantinnen und Migranten. Mit Hauptschulabschluss liegt die Quote noch bei 31,2 Prozent. Im Jahr 2017 verließen 52.000 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Hauptschulabschluss, dazu kommen die Abgängerinnen und Abgänger von Förderschulen: rund 350.000 junge Menschen mit Behinderung lernen dort und 70 Prozent von ihnen verlassen die Schule ohne anerkannten Abschluss.

Über Erfolg oder Misserfolg beim Übergang ins Berufsleben entscheiden auch Faktoren wie Elternhaus, Zugang zu Informationen und Mobilität. Hier haben es Jugendliche, die im Hartz-IV-Bezug aufwachsen, oft besonders schwer; denn häufig fehlen ihnen individuelle Unterstützung und Netzwerke. Vor allem Familie und Freunde spielen für Jugendliche eine entscheidende Rolle, wenn es um die berufliche Orientierung und die erfolgreiche Ausbildungsplatzsuche geht. Bei vielen armutsgefährdeten Jugendlichen ist jedoch das direkte soziale Umfeld häufig selbst unzureichend informiert und schlecht vernetzt. Noch härter trifft es Jugendliche – wie etwa junge Geflüchtete – die keinen Kontakt zum Elternhaus haben oder die in der stationären Erziehungshilfe aufwachsen. Mit 18, spätestens aber mit 21 Jahren sind sie als sogenannte Care Leaver auf sich allein gestellt.

Die BAG KJS fordert darum, dass das gesetzlich verankerte Versprechen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, erfüllt wird. Junge Menschen sollen Unterstütztung und den Ausgleich von Benachteiligung erfahren, damit sie die Herausforderungen der Jugendphase bewältigen können und es ihnen gelingt, selbständig ihr Leben zu gestalten, einen Beruf zu erlernen und ihre Armut zu überwinden.

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