10.09.2019 | Redaktion | BAMF

Integrationskurse für Beeinträchtigte

BAMF fördert spezielle Sprach- und Orientierungskurse

Ihr Anteil an der Gesamtzahl von Migrantinnen und Migranten ist relativ gering, der Aufwand bei der Integration aber deutlich höher: Rund 1.540 Menschen mit Beeinträchtigungen nahmen in der Zeit zwischen Anfang 2005 bis Juli 2019 an insgesamt 183 speziellen Integrationskursen teil. Blinde und Gehörlose etwa benötigen eine intensive Betreuung durch Lehrkräfte, die je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen eingehen können.

Bild: Gina Sanders/Adobe Stock

Die Integrationskurse für spezielle Zielgruppen umfassen insgesamt 1.000 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, die sich aus 900 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs zusammensetzen. Menschen mit Beeinträchtigungen der Sehkraft und des Hörvermögens erlernen neben der deutschen Sprache und der Schriftsprache je nach Bedarf weitere Fähigkeiten: So werden sie zum Beispiel mit der Punktschrift, der Gebärdensprache und dem Umgang mit geeigneten technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht.

Erstattungen für Teilnehmende und Kursträger

Als Kursträger für Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen fungieren vor allem spezielle Blindenanstalten, Gehörlosenzentren und Behinderteninstitute, da diese Erfahrungen mit dieser Zielgruppe haben und auf deren Bedürfnisse eingestellt sind. Aufgrund der bundesweit vergleichsweise geringen Häufigkeit von Blinden- und Gehörlosenkursen kann es für Teilnehmende zu längeren Anfahrtswegen oder notwendigen Übernachtungen kommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet auf Antrag besondere Beförderungs- und Unterbringungskosten. Auch Kursträger können auf Antrag Aufwendungen – etwa für einen Gebärdendolmetscher, für Kommunikations- und Hilfsmittel – geltend machen.

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