14.03.2018 | IAB / DIHK | Redaktion

Bleibeperspektiven verbessern

Eine berufliche Ausbildung erhöht nicht nur die Arbeitsmarktchancen junger Flüchtlinge und Geduldeter. Sie kann auch dazu beitragen, ihren Aufenthalt in Deutschland rechtlich zu festigen – selbst auf lange Sicht. Mit einer Reihe an aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen kommt der Gesetzgeber so auch Betrieben entgegen, die Auszubildende und Fachkräfte benötigen. Im IAB-Forum fasste das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eigene Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zum Themenkreis "Geflüchtete und Ausbildung" zusammen.

Junge Geflüchtete müssen auf ihrem Weg in schulische oder betriebliche Ausbildung eine Reihe von Hürden überwinden. So müssen sie nicht nur das in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht Erlebte verarbeiten, sondern auch die deutsche Sprache erlernen und sich beruflich in Deutschland orientieren. Wenn sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind, ist zu klären, ob die örtlich zuständige Ausländerbehörde die betriebliche Ausbildung genehmigt.

Es kommt jedoch noch ein weiteres Hemmnis hinzu: Die jungen Geflüchteten selbst haben zum Teil wenig Interesse daran oder sehen für sich kaum eine Möglichkeit, eine mehrjährige Ausbildung mit einer relativ geringen Vergütung aufzunehmen. Stattdessen versuchen viele, möglichst schnell in Helfertätigkeiten Geld zu verdienen. Dies ist ein Ergebnis von Expertengesprächen und Gruppendiskussionen mit Beratungsfachkräften, die im Rahmen von zwei Projekten unter Federführung des IAB sowie der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit geführt wurden.

Ausbildung verbessert Aufenthaltsperspektiven

Eine Ausbildung bringt aufenthaltsrechtlich Vorteile für viele Geflüchtete und damit auch für Betriebe, die Bedarf an Auszubildenden und Fachkräften haben. Allerdings gelten unterschiedliche Bestimmungen für verschiedene Gruppen von Geflüchteten. Im Folgenden wird auf Geflüchtete mit bestimmtem Schutzstatus und auf Geflüchtete mit Duldungsstatus eingegangen:

  • *Geflüchtete mit Schutzstatus*: Dazu zählen hier nach dem Grundgesetz anerkannte Asylberechtigte, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge sowie sogenannte Resettlement-Flüchtlinge. Dies sind Geflüchtete, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, im aktuellen Zufluchtsstaat (etwa im Nahen Osten) kaum Chancen auf Integration haben und sich im Rahmen von Aufnahmekontingenten in Deutschland ansiedeln dürfen.
  • *Geflüchtete mit Duldungsstatus*: Hierbei handelt es sich um Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis, die – oft nach abgelehntem Asylantrag – eigentlich ausreisen müssten (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Allerdings wird ihre Abschiebung vorläufig ausgesetzt und ihr Aufenthalt in Deutschland aufenthaltsrechtlich geduldet – etwa wegen Krieg im Herkunftsland, unterbrochenen Verkehrswegen, fehlenden Personaldokumenten, gesundheitlichen Problemen oder familiären Bindungen zu Personen in Deutschland.

Diese Bestimmungen dürften vielen jungen Geflüchteten nicht oder nur zum Teil bekannt sein. Fachkräfte sollten Geflüchtete daher darüber aufklären, dass ihnen eine Ausbildung nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei der rechtlichen Festigung und Absicherung ihres Aufenthalts in Deutschland handfeste Vorteile kurz- wie langfristiger Art bringen kann.

Ende 2017 waren bei den Kammern insgesamt 9.306 Auszubildende aus den Hauptherkunftsländern Geflüchteter registriert, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mitteilte. Ein Jahr zuvor waren es nur 3.904 gewesen. Für das laufende Jahr erwartet der DIHK erneut ein deutliches Plus.