07.02.2018 | DIHK | Redaktion

Zwischenbilanz Integration

IHK-Organisation bewertet Aktionsprogramm für Flüchtlinge

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) legt nach zwei Jahren eine Zwischenbilanz des Programms "Ankommen in Deutschland - Gemeinsam unterstützen wir Integration!" vor. An dem im Dezember 2015 von der IHK-Organisation gestarteten Aktionsprogramm beteiligen sich bundesweit 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) und viele Unternehmen. Ziel ist, Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.

Ausschnitt aus dem Titelbild
Ausschnitt aus dem Titelbild, Bild: DIHK

Das 2016 eingeführte Integrationsgesetz hat sich aus Sicht der IHKs insgesamt positiv ausgewirkt. Insbesondere durch die Aussetzung der Vorrangprüfung in vielen Agenturbezirken und die Einführung der 3+2-Regelung zur Ausbildungsduldung wurden mehr Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Geflüchtete geschaffen. Bei den Themen Spracherwerb und Ausbildungsförderung wurden aus Sicht der IHKs ebenso Verbesserungen erzielt. Dennoch sehen sie weiteren Handlungsbedarf.

Zwei Jahre Erfahrungen im Rahmen des IHK-Aktionsprogramms zeigen, dass das Thema Integration in Ausbildung und Beschäftigung für die Unternehmen weiterhin Relevanz hat und die IHK-Organisation sich nach wie vor engagiert. Sie hat sie neue Strukturen geschaffen und das breite Angebotsspektrum der IHKs auch auf die Zielgruppe der Menschen mit Fluchterfahrung ausgerichtet. Vom Start des Aktionsprogramms 2016 bis einschließlich 2018 investiert sie dafür fast 50 Millionen Euro und setzt rund 160 Mitarbeiter deutschlandweit ein.

Informationsbedarf der Unternehmen

Klick zum VergrößernGrafik: DIHK

Unternehmen wenden sich mit zahlreichen Fragen im Kontext der Flüchtlingsintegration an die IHKs. Der größte Informations- und Beratungsbedarf besteht bei den rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Einstellung und Beschäftigung von Flüchtlingen, insbesondere im Hinblick auf Aufenthaltsstatus, Beschäftigungserlaubnis und Zuständigkeit der Behörden (zum Beispiel Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Jobcenter) – dies nennen 38 Prozent der IHKs. Zudem unterstützen die IHKs häufig bei Fragen und Anliegen rund um die Sprachförderung (18 Prozent) und die Förderinstrumente für die Ausbildung (16 Prozent). Interkulturelle Themen (elf Prozent) sowie allgemeine Beschäftigungsbedingungen wie etwa Versicherungsschutz, Mindestlohn und ähnliches werden ebenso genannt (sieben Prozent).