16.10.2025 | Redaktion | Paritätischer Gesamtverband
Bildungspaket läuft ins Leere
Expertise des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu BuT
81 Prozent der Kinder und Jugendlichen im SGB II profitieren nicht von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung. Vier von fünf Berechtigten haben im Jahr 2024 keine Teilhabeleistungen erhalten. Das weist eine Studie der Paritätischen Forschungsstelle nach. Das Paket soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrzunehmen, die ihre Eltern sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen.
Die Teilhabequote ist zwar 2022 bis 2024 leicht gestiegen, befindet sich aber nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau und liegt unterhalb der Quote vor der Corona-Pandemie. Zugleich verstetigt sich der Befund von großen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Zwei Länder weisen Teilhabequoten von unter 10 Prozent auf (Rheinland-Pfalz und Hamburg), nur drei Länder haben Quoten von 20 oder mehr Prozent: Nordrhein-Westfalen mit 24 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 38,4 Prozent und Spitzenreiter Schleswig-Holstein mit 61,8 Prozent. Diese Durchschnittswerte basieren wiederum auf sehr unterschiedlichen Teilhabequoten der einzelnen Kreise.
Der Paritätische Gesamtverband schlägt vor, die geplanten 20 Euro pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen: "Die Auszahlung der Teilhabeleistung an alle berechtigten Familien ist effektiv, denn sie erreicht im Regelfall alle Berechtigten. Und sie stellt die mit Abstand unbürokratischste, schnellste und autonomieschonendste Form dar, zusätzliche Teilhabe zu ermöglichen." Jenseits der Pauschale solle es außerdem möglich sein, auch höhere Teilhabebedarfe geltend zu machen, wenn diese nachgewiesen werden, etwa für eine Musikschule. Zudem gelte es, im Rahmen des SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann: "Die Einführung eines Rechtsanspruchs würde helfen, notwendige Infrastruktur zu sichern, die Inanspruchnahme durch die niedrigschwellige Bereitstellung von Angeboten zu verbessern und das Neben- und Gegeneinander der bestehenden Regelungen zu beenden."