11.02.2019 | Redaktion | BAG BBW

"Budget für Ausbildung" kritisiert

Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke veröffentlicht Stellungnahme

Als "nicht geeignet, den Ausbildungsmarkt spürbar weiterzuentwickeln" kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) das "Budget für Ausbildung" in seiner aktuellen Ausgestaltung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Einführung eines solchen Budgets in Anlehnung an das bereits eingeführte "Budget für Arbeit" zu prüfen. Das Instrument soll dazu beitragen, das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Wahl von Arbeit und Ausbildung zu verwirklichen.

Bild: Bernd Geller | Fotolia

Das "Budget für Arbeit" war am 1. Januar mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) durch § 61 SGB IX eingeführt worden. Es soll Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen bessere Chancen beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Im Prozess der Erarbeitung des BTHG war ein "Budget für Ausbildung" diskutiert, aber noch nicht umgesetzt worden.

Die aktuellen Pläne der Bundesregierung verfehlen nach Ansicht der Berufsbildungswerke das Ziel, den Ausbildungsmarkt spürbar für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Am derzeitigen Stand der Ausgestaltung kritisiert die BAG BBW vor allem, dass der anspruchsberechtigte Personenkreis sich auf Menschen mit Behinderungen beschränken solle, die nach Prüfung durch den Reha-Träger nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es stelle sich daher die Frage, wie viele Personen das geplante Instrument tatsächlich erreichen könne.

Mit Inklusion nicht vereinbar

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft kann das "Budget für Ausbildung" da sinnvoll sein, wo Assistierte Ausbildungen, Ausbildungszuschüsse an Arbeitgeber oder ausbildungsbegleitende Hilfen für einen erfolgreichen Berufsabschluss nicht geeignet sind beziehungsweise nicht ausreichen. Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung abbrechen und als nicht ausbildungsfähig eingestuft werden, müssten heute zwangsläufig den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen. Dies sei mit dem Ziel der Inklusion nicht vereinbar.

Für die Ausgestaltung des "Budgets für Ausbildung" schlägt die BAG BBW unter anderem vor, den leistungsberechtigten Personenkreis auf alle Jugendlichen mit Reha-Status auszuweiten, den Anwendungsbereich auf alle Formen der Ausbildung nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes zu erweitern, Fachpraktiker-Ausbildungen zu stärken und persönliche Assistenzleistungen in der Planung zu berücksichtigen. Auf diese Weise könne das Instrument positive Wirkungen auf den Übergang junger Menschen mit Behinderung entfalten.

Weitere Informationen

  • BAG BBW: Stellungnahme
    Zum derzeit geprüften "Budget für Ausbildung" hat der Vorstand der BAG BBW Empfehlungen im Rahmen einer Stellungnahme erarbeitet.