18.01.2019 | Redaktion

Inklusion per Datenbrille

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt "Arbeitswelten der Zukunft"

Nicht nur mehr virtuellen Durchblick, sondern auch mehr Inklusion kann aus Sicht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Einsatz von Datenbrillen bewirken. Als technische Arbeitshilfen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes können sie demnach dazu beitragen, Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen oder zu erhalten. Erste Projekte und Studien belegen, dass Datenbrillen behinderungsbedingte Einschränkungen und Nachteile ausgleichen können, etwa bei Hörbeeinträchtigungen oder kognitivem Unterstützungsbedarf.

Bild: ekkasit919 | Fotolia

Datenbrillen, auch VR-Brillen genannt (für Virtual Reality), sind Hilfsmittel zur Herstellung von Augmented Realitiy (AR), also "erweiterter Realität". AR ist eine Form der Mensch-Maschine-Interaktion, bei der die optisch wahrgenommene reale Umgebung zum Beispiel um virtuelle Objekte oder zweidimensionale Texteinblendungen erweitert wird. Die brillenförmigen Computer können mit Sprache, Gesten und Blicken gesteuert werden und bestehen zumeist aus einer integrierten Kamera, einem Display, einem Touchpad (also einer berührungsempfindlichen Fläche zur Steuerung) und einem Headset. Auch ein Barcode- oder QR-Code-Scanner kann in Datenbrillen eingebaut sein, so dass sich Codes damit auch freihändig scannen lassen. Datenbrillen können über einer "normalen" Brille getragen werden. Sie werden beispielsweise bereits in der Logistik eingesetzt.

Im Rahmen seiner Serie "Leben und Arbeiten in der Zukunft" weist das IAB auf zwei bereits abgeschlossene Projekte hin, die im Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Betroffenen Optionen neuer beruflicher Teilhabe ausloten sollen, die durch Datenbrillen möglich werden:

  • "Work by Inclusion": hier ging es um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Hörbeeinträchtigung in Arbeitsabläufe der manuellen Kommissionierung (also die Abwicklung und Prüfung von Bestellvorgängen oder Kunden- bzw. Produktionsaufträgen).
  • ADAMAAS (Adaptive and Mobile Action Assistance in Daily Living Activities): hier war das Ziel herauszufinden, wie Hilfestellungen und Anleitungen der Datenbrillen angenommen werden und optimal an die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können.

Viele weitere Einsatzmöglichkeiten sind denkbar - zum Beispiel, dass Datenbrillen Menschen mit eingeschränkter Orientierungsfähigkeit unterstützen, etwa indem wegweisende Pfeile in das Gesichtsfeld eingeblendet werden oder Wegbeschreibungen sprachlich übermittelt werden.

Das IAB macht aber auch auf mögliche Gefahren der neuen Technologie aufmerksam: So ist die Datenbrille darauf ausgerichtet, während der Nutzung permanent online zu sein. In Verbindung mit der Möglichkeit von Bild- und Tonaufnahmen sind nicht nur die Personen mit Datenbrille selbst, sondern auch ihre Umgebung in erheblichem Ausmaß überwach- und überprüfbar – ohne dass sie selbst wissen, welche Informationen zur Kontrolle verwendet werden. Zusätzlich können umfassende Bewegungsprofile aufgezeichnet werden.

Aus Sicht des Instituts ist es deshalb Aufgabe des Gesetzgebers, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Teilhabesituation von Menschen mit Beeinträchtigung angesichts der fortschreitenden Digitalisierung verbessern und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen.