10.11.2017 | BIBB | Redaktion

Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG/§42m HwO

Ergebnisse einer Studie zu Ausbildung und ReZA-Qualifikation

Bislang gab es nur unzureichende Daten zu den Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG/§42m HwO für Menschen mit Behinderung sowie zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA). Die nun vorliegende Studie will diese Lücke schließen und mit den Ergebnissen den bildungspolitischen Diskurs weiter anregen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Studie in Auftrag gegeben, durchgeführt wurde sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Titelbild der Broschüre

Die Autorinnen und der Autor stellen in ihrer Veröffentlichung die Erkenntnisse zur Ausbildung sowie zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder vor. Teil I der Untersuchung befasst sich mit den Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG/§42 HwO, in Teil II wird die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) betrachtet. Zunächst wurden bereits vorhandene Daten erneut ausgewertet und durch eine Literaturrecherche sowie durch die Analyse weiterer Dokumente und Literatur ergänzt. Im empirischen Teil der Datenerhebung wurden drei Online-Befragungen sowie vertiefende Interviews durchgeführt.

Ausgewähte Ergebnisse der Untersuchung

  • Seit 2012 bilden etwa 14 Prozent aller Ausbildungsbetriebe in der einen oder anderen Form Menschen mit Behinderung aus. Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden, tun dies in über der Hälfte der Fälle (58,4%) in Vollausbildungen, gefolgt von Ausbildungen nach §66 BBiG/§42m HwO mit 35,8 Prozent.
  • Ausbildungsregelungen gemäß §66 BBiG/§42m HwO nach bundeseinheitlicher Empfehlung bieten nach Einschätzung der zuständigen Stellen eine gute Ausbildungsoption, verbunden mit besseren Arbeitsmarktchancen.
  • 60 Prozent der befragten Absolventinnen und Absolventen aus dem Jahr 2015 haben einen Fachpraktiker-Abschluss nach bundeseinheitlicher Empfehlung, rund 40 Prozent einen Abschluss nach regionaler Kammerregelung.
  • Nur wenige zuständige Stellen bieten die ReZA-Weiterbildung an und selbst Betriebe, die Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung haben, kennen die Zusatzausbildung nicht.
  • In den Betrieben gibt es kaum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ReZA-Qualifikation.

Der vollständige Abschlussbericht der Untersuchung ist in der BIBB-Reihe "Wissenschaftliche Diskussionspapiere" als Heft 188 veröffentlicht und wird als kostenloser Download angeboten.