21.04.2017 | Interministerielle Arbeitsgruppe "Integration und Sprachförderung" | Redaktion

Übersicht Integrationsmaßnahmen

Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen

Die Integrationsmaßnahmen der Bundesregierung stehen unter dem übergeordneten Ziel, den Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen, sie – je nach ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen – in Ausbildung, Studium oder Arbeit zu bringen und in die Gesellschaft zu integrieren. Die aktuelle Publikation bietet eine Übersicht über die Maßnahmen zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen die bis Ende Dezember des letzten Jahres angelaufen sind.

Titelbild der Veröffentlichung

Die integrationspolitische Strategie der Bundesregierung basiert auf dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Integration wird als Angebot, aber auch als Verpflichtung zu eigener Anstrengung gesehen, die nur als wechselseitiger Prozess gelingen kann. Der Strategie liegt ein modulares Angebot für verschiedene Zielgruppen zugrunde. Dazu gehören Angebote zur grundlegenden Sprach- und Wertevermittlung wie die Integrationskurse und das Instrumentarium im SGB II und SGB III zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Zusätzlich existieren für zahlreiche Zielgruppen vertiefende oder ergänzende Angebote. Diese werden in der Maßnahmen-Übersicht in der Regel entsprechend ihrer Hauptzielgruppe zugeordnet. Außerdem gibt es „Zielgruppenübergreifende Angebote“, die die Grundangebote flankieren.

Das Angebot umfasst die drei Integrationsfelder:

• Sprachvermittlung,
• Integration in Ausbildung, Arbeit und (Hochschul-)Bildung sowie
• gesellschaftliche Integration.

Die Bundesregierung betrachtet die Integrationsstrategie nicht als unveränderlich, sondern geht davon aus, dass sie in Anbetracht immer neuer Herausforderungen regelmäßig zwischen allen relevanten Akteuren abgestimmt und austariert werden muss, da es für gelungene Integration gibt es keine umfassende und universelle „Blaupause“ gibt. Durch einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten und eine Verzahnung der Maßnahmen will die Bundesregierung sicher stellen, dass dort, wo es möglich und sinnvoll ist, Integrationsangebote „aus einem Guss“ gelingen.