02.11.2021 | Redaktion

Qualität neu bewerten

bag arbeit fordert eine Neuorientierung der Förderstruktur

Preisverfall bei berufsbezogenen Dienstleistungen, Fachkräftemangel, Unterbezahlung, unzureichende technische Ausstattung: In einem Positionspapier beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (bag arbeit) "administrative und fördertechnische Beschränkungen", unter denen Maßnahmen der beruflichen Bildung, Beschäftigung und Integration seit Jahren zu leiden haben. Eine Ursache hierfür sei die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit, die durch ihre Monopolstellung dazu beitrage, dass Integrationsziele nicht erreicht würden.

Die Arbeit der Sozialen Dienstleister ist aus Sicht der bag arbeit gekennzeichnet durch ein Vergabeverfahren der Bundesagentur für Arbeit, das Arbeitsmarktdienstleistungen nach "scheinmarktwirtschaftlichen" Vorgaben einkauft. Da der Schwerpunkt nicht auf der Qualität, sondern auf der möglichst kostengünstigen Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen liege, werde die Leistungsfähigkeit der Arbeitsmarktdienstleister untergraben und Erfahrungswissen gehe durch Neuvergabe verloren: "Anders als in anderen Sektoren sozialer Dienstleistung wie etwa der Jugendhilfe, Obdachlosenhilfe oder im Pflegebereich gibt es im Bereich der beruflichen Bildung und sozialen Integration keine vereinbarten Kostensätze, die grundsätzlich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und Ergebnis eines Interessenausgleichs sind. Im Bereich der beruflichen Bildung gilt ausschließlich das Ergebnis / der Preis der zuvor beschriebenen Ausschreibungen, die strukturbedingt zu erheblichen Qualitätsdefiziten führen."

Die bag arbeit fordert deshalb eine Neuorientierung der Förderstruktur, die die Qualität von Maßnahmen in den Vordergrund stellt, mit nachvollziehbaren und transparenten Qualitätsstandards. Für die Umsetzung schlägt der Verband folgende Verfahren vor:

  • Beschreibung des geforderten Outputs und der geforderten Qualität einer Maßnahme/ eines Projekts durch den jeweiligen Bedarfsträger, beraten durch eine unabhängige wissenschaftliche Fachinstanz, auf Grundlage bundesweit geregelter grundsätzlicher Vergabeprinzipien.
  • Beschreibung der hierfür nötigen Ressourcen und deren Kosten gemäß regionaler Durchschnittswerte (zum Beispiel Tariflöhne, Durchschnittsmieten etc.) und daraufhin folgende Festlegung von verbindlichen Kostensätzen/Förderpauschalen.
  • Beauftragung von Dienstleistern entweder im Zuwendungsverfahren (Aufgabe des verbindlichen Vergabevorrangs im SGB III) oder im Verhandlungsverfahren nach einer beschränkten Ausschreibung im Anschluss an ein Interessenbekundungsverfahren; in beiden Fällen unter Nutzung von zwischen Trägervertretern und Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Pauschalen beziehungsweise Kostensätzen.

Digitalpakt ausweiten

Für die notwendige Digitalisierung seien bisher überhaupt keine Fördermittel bereitgestellt worden und eine Kompensation von Mehrkosten sei weiterhin grundsätzlich nicht vorgesehen. Insbesondere Jugendliche und Erwachsene aus prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen mit oft prekären Bildungs- und Ausbildungsbiographien benötigten aber eine zusätzliche nachhaltige Unterstützung. Die bag arbeit fordert daher, die pandemiebedingen Sonderprogramme, die Bund und Länder zum "Digitalpakt Schule" getroffen haben, auf die Weiterbildungs- und  Beschäftigungsbranche auszuweiten.

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