15.10.2020 | Redaktion | Staatsministerium Baden-Württemberg

Plädoyer für Kindergrundsicherung

Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Länder trafen sich

Auf einer Länderkonferenz in Mannheim sprachen sich die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer nahezu einhellig für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene aus. Die bestehenden Sozialleistungen für Familien - wie zum Beispiel der Kinderzuschlag, der Unterhaltsvorschuss das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket - reichen aus ihrer Sicht oft nicht aus, weil sie teilweise nicht gut aufeinander abgestimmt sind und weil Familien die verschiedenen Leistungen nur schwer durchschauen.

Bild: Firma V/Adobe Stock

Außerdem wird die Antragstellung von den Familien oft als sehr kompliziert empfunden. Aber auch seitens der Behörden selbst entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand im Antragsverfahren. Eine Kindergrundsicherung, die optimal gestaltet ist, kann diese Probleme aus Sicht der Ländervertreterinnen und –vertreter beheben: Sie schafft Leistungen "aus einer Hand" und erspart bürokratischen Aufwand für parallel zu bewilligende Leistungen. Sie stellt den Mindestbedarf jedes Kindes sicher, ohne dass die Eltern für alle Einzelleistungen Anträge stellen müssen und orientiert sich ganzheitlich daran, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen. Sie sorgt letztlich dafür, dass die umfassenden Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen. Eine gut gut funktionierende Kindergrundsicherung sorgt daher für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit der Leistungen für Familien und führt so auch zu mehr Leistungsgerechtigkeit.

Mindestbedarf decken

"Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren, die den Mindestbedarf jedes Kindes deckt und sich daran orientiert, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen", sagte der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Baden-Württemberg hat 2020 den Vorsitz der 97. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) inne. Die Ministerkonferenz findet am 26. und 27. November 2020 statt. Zur Vorbereitung auf diese Sitzung tagten die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Länder in Mannheim.

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