26.10.2023 | Redaktion | BMAS

"Jobturbo" für Geflüchtete

Schneller in Arbeit durch Maßnahmen des BMAS und der BA

Die Bundesregierung will die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt beschleunigen. Der "Jobturbo" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die Geflüchtete bereits nach Abschluss des Integrationskurses und Erreichen des Sprachniveaus B1 oder A2 in Arbeit bringen sollen. Arbeitgeber werden aufgerufen, Geflüchtete stärker zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Der neue Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten soll die Unternehmen hierbei unterstützen.

Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten  Bild: Bundesagentur für Arbeit

Auf dem Arbeitsmarkt sind vor allem Fachkräfte mit guten Deutschkenntnissen gefragt. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist deshalb eine Herausforderung. Dabei würde sie sich im Hinblick auf den Fachkräftemangel lohnen: Wer schnell im Job ist, lernt auch schneller Deutsch und kann sich zügiger zur Fachkraft entwickeln. Ziel des "Jobturbos" ist ein schneller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nach dem Erwerb erster sprachlicher Grundlagen und ein berufsbegleitender Ausbau sprachlicher und fachlicher Kompetenzen. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit wollen zur Beschleunigung von Integrationsverläufen die folgenden Maßnahmen umsetzen:

  • Geflüchtete, die bereits in der Zuständigkeit der Jobcenter sind, werden nach Abschluss des Integrationskurses regelmäßig von den Jobcentern beraten und ab Sprachniveau B1 oder A2 in eine Beschäftigung vermittelt. Orientiert an individuellen Potenzialen und Bedarfen werden in Kooperationsplänen Integrationswege festgehalten, etwa beschäftigungsbegleitende Qualifikationen und Spracherwerb. Gegebenenfalls werden Qualifikationen nacherfasst und Maßnahmen zur Anerkennung von Qualifikationen und Anpassungsqualifikationen vereinbart.
  • Jobcenter und Agenturen für Arbeit bauen "Matching-Aktionen" wie Jobmessen aus und fördern das Zusammenkommen von Integrationskurs-Absolvierenden und Arbeitgebern. Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen.
  • Unternehmen sind aufgerufen, Geflüchtete verstärkt auch ohne gute Deutschkenntnisse (unterhalb des Sprachniveaus B2) zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren. Gegebenenfalls können Förderinstrumente des SGB II/III genutzt werden. Die Bundesregierung möchte große Unternehmen, die Zeitarbeit und Branchenverbände für eine entsprechende Selbstverpflichtung gewinnen.
  • Ein Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten unterstützt die Umsetzung des Jobturbos. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, schlägt dem Bundeskabinett Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit, für dieses Amt vor.

Weitere Informationen