01.03.2023 | Redaktion

Inklusiven Arbeitsmarkt stärken

Bundesregierung legte Gesetzesentwurf vor

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das soll nicht nur die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe verbessern, sondern ist aus Sicht der Bundesregierung auch angesichts des Fachkräftebedarfs wichtig. Zugleich geht es darum, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu erreichen.

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Um die Ziele des Gesetzesvorhabens zu erreichen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgesehen: So sollen Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Für kleinere Arbeitgeber sollen allerdings weiter Sonderregelungen gelten. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gemäß SGB IX verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Budget für Arbeit: Begrenzung des Lohnkostenzuschusses wird aufgehoben

Um Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, wird eine "Genehmigungsfiktion" für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt, das heißt: Anträge gelten als genehmigt, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet. Die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit wird aufgehoben. Für Arbeitgeber soll es damit attraktiver werden, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen. Neu ausgerichtet werden soll der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung. Unter anderem sollen Betroffene als Expertinnen und Experten bei der Arbeit des Beirats besser berücksichtigt werden.

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