24.11.2025 | Redaktion | BAG KJS

Jugendgerechte Grundsicherung

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit

"Junge Menschen haben das Recht auf einen Sozialstaat, der sie in ihren individuellen Bedarfen fördert, ihre Teilhabe garantiert und ihnen verlässlich in Notlagen hilft." Auf Basis dieser Prämisse formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) in einem Positionspapier ihre Vorstellung einer jugendgerechten Reform der Grundsicherung nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Die Qualifizierung für oder in Ausbildung und Beruf muss aus Sicht der BAG KJS Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben.

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Die Arbeitsgemeinschaft tritt ein für junge Menschen mit geringen Chancen, die gemäß ihres Auftrages nach SGB VIII "zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind". Das seien unter anderem junge Menschen, die aufgrund ungerechter
Chancenverteilung die Normen im Bildungssystem nicht erfüllen könnten oder die von Armut betroffen
oder bedroht seien – darunter viele Jugendliche mit Einwanderungsbezug. Im Mittelpunkt der Reform der Grundsicherung müsse deshalb stehen, junge Menschen zu fördern: "Leistungen müssen gebündelt und derart bereitgestellt werden, dass Teilleistungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kinderzuschläge, Wohngeld) inkludiert sind. Vertrauen und Zutrauen des Staates in die Menschen muss Leitgedanke in der Grundsicherung sein."

Kritisiert wird zudem die öffentliche Debatte, in der Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Leistungen pauschal stigmatisiert werden – oder gar kriminalisiert, wenn massenhafter Leistungsbetrug unterstellt wird. In einer Studie bilanziere dagegen das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), "dass 'der Totalverweigerer' in seiner gesetzlichen Definition (und Intention) in den Jobcentern im Rahmen der Beobachtungen nicht angetroffen wurde". Die Chancen auf Bildung, soziale Teilhabe und eine stabile Zukunft würden vielmehr dadurch massiv gefährdet, dass Kürzungen und Sanktionen von pflichtverletzenden Elternteilen immer auch Kinder und Jugendliche treffen.

"Ausreichende staatliche Sozialleistungen, die Teilhabe garantieren, wirken präventiv und sind langfristig günstiger als spätere Reparaturmaßnahmen." – BAG KJS

 

Teilhabe bedeutet aus Sicht der BAG KJS nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch Zugang zu Bildung, Beruf, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Kultur, digitalen Kommunikationsmitteln und Freizeit – also alles, was persönliche Entfaltung, soziale Integration und Identitätsbildung ermöglicht. Ausreichende staatliche Sozialleistungen, die Teilhabe in diesem Sinne garantieren, wirkten daher präventiv und seien langfristig günstiger als spätere Reparaturmaßnahmen.  Leistungskürzungen als Ergebnis einer Reform führten dagegen zu einem weiteren Anstieg der Kinder- und Jugendarmut. Eine Reform der Grundsicherung müsse aber endlich ein klares Signal im Kampf gegen Jugendarmut setzen: "Viele junge Menschen bleiben ausgeschlossen, wenn ihre Teilhabe nicht strukturell gewährleistet ist. Eine Reform muss daher stets das Ermöglichen von Teilhabe sicherstellen und junge Menschen befähigen: damit sie als Subjekte handeln und nicht als Objekte von Politik behandelt werden."

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