27.11.2024 | Redaktion | BMFSFJ
Gesetzentwurf zu Inklusion beschlossen
Entwurf für Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Das Gesetz zielt darauf ab, die Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich fördern zu können. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern sollen zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung.
Das Gesetz sieht vor, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zusammengeführt werden. Dadurch gibt es nur noch einen Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen. Verfahrenslotsen helfen den Familien, Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. Durch kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten sollen die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen oder Ausflügen teilzunehmen, deutlich verbessert werden.
Über 4.000 Akteure, darunter die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, haben sich im Entstehungsprozess zum Gesetzentwurf eingebracht und über die Optionen zur Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Länder und des Bundes, aus Fachverbänden und Selbstvertretungsorganisationen sowie aus Wissenschaft und Forschung. Bis 2028 sollen die Länder und Kommunen Zeit zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen haben. Auf diese Weise soll eine Überforderung der Beteiligten vermieden werden.