24.03.2023 | Redaktion | Deutsches Institut für Menschenrechte

Fehlende Wahlmöglichkeiten

Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Mangel an Inklusion

Deutschland ist fast 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention aus der Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. "Menschen mit Behinderungen haben in vielen wichtigen Lebensbereichen immer noch keine echten Wahlmöglichkeiten, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen würden", erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, angesichts des Jahrestags der Konvention. So hätten Kinder mit Behinderungen vielerorts de facto keine Alternative zu Förderschulen.

Leander Palleit beim Videointerview für die Fachstelle überaus

Dies liege unter anderem daran, dass die Regelschulen noch nicht hinreichend inklusiv ausgerichtet seien: Es mangele zumeist an einem inklusiven Konzept, entsprechender Ausstattung oder pädagogischem Personal. Auch nach ihrer Schulzeit könnten Jugendliche mit Behinderungen kaum einen anerkannten Beruf erlernen oder eine Hochschule besuchen, sondern hätten meist nur die Optionen Berufsbildungswerk oder Werkstatt für behinderte Menschen. "Es kommt zu einer Exklusionskette, die die Rechte der Menschen mit Behinderungen massiv beeinträchtigt", so Palleit.

Das Institut fordert Bund, Länder und Kommunen auf, in ihrer jeweiligen Zuständigkeit entschieden gegenzusteuern und zügig die nötigen Weichenstellungen vorzunehmen, sei es ordnungspolitisch, institutionell oder finanziell. Palleit: "Noch immer sind in Deutschland, entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen und aller Inklusions-Rhetorik zum Trotz, die Weichen so gestellt, dass für viele Menschen mit Behinderungen der Weg in Sonderstrukturen vorgezeichnet ist." Alle Lebensbereiche müssten für alle Menschen, auch Menschen mit Behinderungen, zugänglich und inklusiv gestaltet sein.

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