19.05.2021 | Redaktion | Der Paritätische

Expertise "Übergang neu denken"

Plädoyer für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive

Das 40-jährige Bestehen der Benachteiligtenförderung am Übergang Schule – Beruf hat der Paritätische Gesamtverband zum Anlass genommen, um sich mit diesem Bereich kritisch auseinanderzusetzen und eine Zwischenbilanz zu ziehen. Mit der jetzt veröffentlichten Expertise "Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive" will der Verband eine Debatte zur Neubewertung der Jugendhilfe und besonders der Jugendsozialarbeit anregen.

Die Fachdiskussion in der Kinder- und Jugendhilfe wird in der jüngeren Zeit vor allem durch die Erkenntnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2017 und durch aktuelle empirische Befunde zum Übergang Schule – Beruf bestimmt. Es wird deutlich, dass die drei Kernherausforderungen in der Jugendphase – Qualifizierung, Verselbstständigung, Selbstpositionierung – sowie die Verlängerung der Jugendzeit eine Neubewertung des Aufwachsens im institutionellen Gefüge erfordern. Da dies auch für die Institutionen der Berufsbildung gilt, müssen das Berufsausbildungssystem und die Berufsausbildungsförderung insgesamt in den Blick genommen werden. Im Jahr 2020 hat der Paritätische Gesamtverband eine Expertise in Auftrag gegeben, die sich mit dem Übergangsbereich von der Schule in Ausbildung und Beruf kritisch auseinandersetzt und auf der Grundlage eines menschrechtsbasierten Ansatzes die Anforderungen an und Perspektiven für das Ausbildungssystem beschreibt.

Neue Perspektiven für das Ausbildungssystem

Ausgehend von den relevanten UN-Konventionen entwickeln die Autorinnen und Autoren der Expertise menschenrechtlich ableitbare Kriterien der Bewertung des derzeitigen Bildungssystems, das an den allgemeinbildenden Schulbesuch anschließt. Dann folgen Überlegungen zur Rolle der Jugendsozialarbeit als kompensatorisches oder nachteilsausgleichendes Unterstützungssystem, das eine auf die individuellen Hilfebedarfe abgestimmte ganzheitliche Förderung bereitstellt. Abschließend werden zentrale Anforderungen an eine Umgestaltung der institutionellen Arrangements beruflicher Bildung und der begleitenden Unterstützungssysteme hin zu einem inklusiven Ausbildungssystem formuliert.

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