23.01.2026 | Redaktion | AGJ
Empfehlungen zur Jugendpolitik
Stellungnahme der AGJ zu Vorhaben der Bundesregierung
In einer umfangreichen Stellungnahme gibt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Empfehlungen zu kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Neben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, den Übergängen von der Schule in Ausbildung sowie der Armutsprävention nimmt sie dabei auch die Jugendberufsagenturen in den Blick: Die angedachte Stärkung der Jugendberufsagenturen sei sinnvoll, sofern sichergestellt sei, dass die Kinder- und Jugendhilfe in jeder Jugendberufsagentur systematisch verankert ist.
Damit die Kinder- und Jugendhilfe ihre Funktion erfüllen könne, ressortübergreifend einbezogen, kontinuierlich weiterentwickelt sowie dauerhaft finanziell und fachlich gestärkt werden – als gleichberechtigte Partnerin in allen relevanten Reformprozessen, nicht als nachgeordnete Instanz für Versäumnisse anderer Politikbereiche. Die Rechte junger Menschen müssten in den Mittelpunkt gestellt und ihre demokratische Teilhabe gestärkt werden: "Junge Menschen benötigen verlässliche Bezugspersonen, sichere Lebenswelten, förderliche Bildungswege und Teilhabechancen, die nicht von Herkunft, sozialem Status oder Wohnort abhängen. Die Bundesregierung ist gefordert, ihr politisches Handeln konsequent an den Rechten und Interessen junger Menschen auszurichten und sicherzustellen, dass Reformen nicht an ihrer Finanzierung scheitern oder durch strukturelle Widersprüche in ihrer Wirkung relativiert werden."
Orientierung an Bedarfen junger Menschen
Für den Zugang zu Ausbildung und den Übergang in das Berufsleben ist es aus Sicht der AGJ besonders notwendig, die Instrumente des SGB II, III und SGB VIII sowie SGB IX für junge Menschen besser aufeinander abzustimmen und inklusiv zu gestalten sowie das Übergangsmanagement zu professionalisieren. Angebote müssten sich an den Bedarfen der jungen Menschen orientieren und nicht die Jugendlichen an den Rahmenbedingungen der Förderangebote.
Kritisch betrachtet werden müsse, dass der vorliegende Entwurf des SGB III- Modernisierungsgesetzes dazu führen könne, dass bisher steuerfinanzierte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Jobcenter durch beitragsfinanzierte Leistungen der Bundesagentur für Arbeit ersetzt würden, wodurch bewährte Strukturen der Jugendsozialarbeit verdrängt würden. Stattdessen fordert die AGJ ein gleichberechtigtes und verzahntes Miteinander der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII, um junge Menschen bedarfsgerecht und mit der nötigen Fachlichkeit begleiten zu können. Die angedachte Stärkung der Jugendberufsagenturen sei sinnvoll, sofern sichergestellt sei, dass die Kinder- und Jugendhilfe in jeder Jugendberufsagentur systematisch verankert ist, damit diese ihre sozialpädagogische Kompetenz einbringen kann.
Weitere Informationen
- AGJ: Junge Menschen im Mittelpunkt (PDF)
Die AGJ versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe.