Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)
Handlungsfeld(er)
Ausbildungsförderung
Was wird angeboten?
Förderung für Personal- und Sachkosten
An wen richtet sich das Angebot?
Pflegeschulen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, fachgerechten und bedarfsgerechten Ausbildung für den Beruf der Pflegeassistenz
Das Saarland unterstützt staatlich anerkannte Pflegeschulen bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten, die für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegeassistenzgesetz anfallen. Die Förderung wird als Zuschuss für ein Schuljahr gewährt.