Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)

Handlungsfeld(er)

Ausbildungsförderung

Was wird angeboten?

Förderung für Personal- und Sachkosten

An wen richtet sich das Angebot?

Pflegeschulen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, fachgerechten und bedarfsgerechten Ausbildung für den Beruf der Pflegeassistenz

 

Das Saarland unterstützt staatlich anerkannte Pflegeschulen bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten, die für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegeassistenzgesetz anfallen. Die Förderung wird als Zuschuss für ein Schuljahr gewährt.