01.04.2019 | Redaktion

Empfehlungen zum Teilhabechancengesetz

Wie lässt sich das neue Förderinstrument für Langzeitarbeitslose umsetzen?

Am 1. Januar 2019 trat das neue Teilhabechancengesetz in Kraft – eine Ergänzung des SGB II, die dazu beitragen soll, Langzeitarbeitslosen ohne realistische Chancen auf einen Job am ersten Arbeitsmarkt neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Den Jobcentern wurde damit ein neues Förderinstrument an die Hand gegeben: § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt". Nun veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen zur Ausgestaltung dieses neuen Instruments.

Bild: Thomas Reimer | Fotolia

Der Deutsche Verein sieht in der Förderung nach § 16i SGB II einen zentralen Baustein zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für besonders arbeitsmarktferne Personengruppen, die derzeit keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Die Förderung sollte deshalb so flexibel gehandhabt und nach Arbeitszeit und Arbeitsanforderungen sowie Intensität der Betreuung ausgestaltet werden, dass ein niedrigschwelliger Zugang möglich ist und ein möglichst breiter Personenkreis der Zielgruppe angesprochen und gefördert werden kann. Um die Wirkung und Reichweite der Förderung zu erhöhen, empfiehlt der Deutsche Verein, sie in örtliche Arbeitsmarktkonzepte einzubinden und sie mit anderen Instrumenten und Maßnahmen zu verknüpfen - zum Beispiel kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II oder Leistungen der Gesundheitsförderung anderer Träger.

Fehlsteuerungen vermeiden

Da nicht alle Personen, die zugangsberechtigt sind, auch tatsächlich gefördert werden können, empfiehlt der Deutsche Verein, bei der Auswahl systematisch vorzugehen und klare, nachvollziehbare Kriterien dafür zu entwickeln und anzuwenden. Dabei sollten die Personen gefördert werden, die diese Förderung tatsächlich benötigen. Bestenauslese ("Creaming") und Einsperreffekte ("Lock-in-Effekte") sollten vermieden werden: "Angesichts von Förderdauer und -höhe des § 16i SGB II würden solche Fehlsteuerungen die (politische) Akzeptanz des Instruments schnell infrage stellen und die Intentionen des Gesetzgebers konterkarieren." Für die Betreuung, Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen stellt der Bund bis zum Jahr 2022 vier Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln im Bundeshaushalt zur Verfügung.

"Bei der Umsetzung muss Qualität vor Quantität gehen." Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

 

Bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen sieht der Deutsche Verein den Aufbau von Pools von Bewerberinnen und Bewerbern und potenziellen Arbeitgebern, die für geförderte Arbeitsverhältnisse nach § 16i SGB II in Betracht kommen, als ein geeignetes Mittel an. Die Jobcenter würden in diesem Falle die zu fördernden Personen mit dem Arbeitgeber zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zusammenführen und im Bewerbungs- und Auswahlprozess unterstützen. Auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen kämen hier infrage, um Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen zu entwickeln und bereitzustellen, die im Arbeitsalltag für längere Zeit auf eine intensivere Begleitung angewiesen sind.

Stärkenorientierter Ansatz

Einen stärkenorientierten Ansatz empfiehlt der Deutsche Verein nicht nur bei der Strukturierung der Stellensuche, sondern auch bei der Eingliederung in Arbeit: "Insbesondere in den ersten Monaten der Einarbeitungszeit ist eine intensive Begleitung erforderlich, um vorzeitige Abbrüche der Arbeitsverhältnisse zu vermeiden. Bereits im Vorfeld der Aufnahme einer Beschäftigung soll deshalb mit dem Arbeitgeber besprochen werden, wie die geförderte Person ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden kann."

Das begleitende Coaching, aus Sicht des Deutschen Vereins ein zentraler Erfolgsfaktor, könne in Form von regelmäßigen persönlichen Einzelberatungen gestaltet werden. Dabei sollten die Geförderten über den gesamten Zeitraum möglichst von einer einzigen Person begleitet werden, um die Bildung eines vertrauensvollen Arbeitsbündnisses zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Anschlussperspektive empfiehlt der Verein, die Möglichkeiten für eine Weiterbeschäftigung im Betrieb nach einer Phase der Stabilisierung der Geförderten möglichst frühzeitig zu sondieren und zu fördern. Sobald sich abzeichne, dass eine Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht möglich ist, sollten die Geförderten noch in der Phase der Förderung intensiv über mögliche Anschlussperspektiven beraten werden.

Weitere Informationen

  • Deutscher Verein: Empfehlungen (PDF)
    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt, was aus seiner Sicht bei der Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II beachtet werden muss.