09.11.2018 | Redaktion

Berufsbildungsgesetz 2020

Die Novellierung des BBiG soll die duale Ausbildung stärken

Berufsspezialist/in, Berufsbachelor und Berufsmaster – das sollen ab 2020 die Abschlüsse einer Berufsausbildung sein. Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes kündigte Bildungsministerin Anja Karliczek beim Berufsbildungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) an. Weitere geplante Änderungen sind die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, eine Ausweitung und Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung und mehr Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung.

BIld: BMBF

Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die duale Ausbildung attraktiver machen, indem sie die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung stärkt. Diesem Ziel dienen die neuen Abschlussbezeichnungen Berufsbachelor und Berufsmaster, die gleichwertig mit den entsprechenden akademischen Abschlüssen sein sollen.

Eine bundesweit einheitliche Mindestvergütung für alle BBiG-Auszubildenden soll einen sozialen Mindeststandard sichern und so ebenfalls dazu beitragen, die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen. Die Höhe der Mindestvergütung soll im ersten Lehrjahr auf dem Niveau des Schüler-Bafögs liegen, dessen Höchstsatz aktuell 504 Euro beträgt. Im zweiten Jahr soll die Mindestvergütung m fünf Prozent steigen, im dritten um zehn Prozent und im vierten um 15 Prozent.

Stärkung der Teilzeitberufsausbildung

Durch die Verlagerung in eine eigene Vorschrift soll die Teilzeitberufsausbildung gestärkt werden. Die Neuregelung erweitert den Adressatenkreis auf alle Auszubildenden. Voraussetzung ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind. Neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden sind, sollen auf diese Weise verstärkt Menschen mit Behinderungen, lernbeeinträchtigte Personen sowie Geflüchtete von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren.

Die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung soll gestärkt werden durch vereinfachte Voraussetzungen des BBiG für die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei "gestuften" Ausbildungen, bei denen zweijährige Ausbildungsberufe in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen fortgesetzt werden. Daneben soll es neue Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Prüfungsleistungen bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen geben.

Bis Ende 2018 möchte das Ministerium einen Entwurf für die Novelle des BBiG veröffentlichen. Der Kabinettbeschluss ist Januar 2019 geplant. Die BBiG-Änderungen sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag zum 01.01.2020 in Kraft treten.