12.12.2017 | Redaktion

KomBer: Sprach- und Arbeitsförderung

Neue Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit

Mit einer neuen Maßnahme fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Abkürzung *KomBer* steht für *Kom*bination *ber*ufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung. KomBer verbindet einen Berufssprachkurs mit einer Maßnahme nach § 45 SGB III und soll so dabei helfen, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.

Azubi mit Migrationshintergrund an einer Maschine zur Metallbearbeitung
Bild: BIBB/ES

Die Maßnahme KomBer wird sukzessive die Angebote von KomPas und Perspektive für Flüchtlinge (PerF) ergänzen beziehungsweise ersetzen. Die Ausschreibungen im Rahmen der Vergabe erfolgen für einen Maßnahmebeginn ab 2018 durch die jeweiligen Arbeitsagenturen und Jobcenter. Teilnehmende der Maßnahme sollen Migrantinnen und Migranten aus EU-Ländern oder mit Aufenthaltsduldung sein, außerdem Personen mit Aufenthaltsgestattung aus den Ländern Eritrea, Iran, Somalia und Syrien ohne Beschäftigungsverbot.

Als Personal werden pädagogische Fachkräfte, fachliche Anleiter und Integrationscoaches eingesetzt. Die Träger müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Träger für berufsbezogene Deutschsprachförderung anerkannt sein.