04.10.2017 | Redaktion

Neue Förderrunde bei JOBSTARTER

Regionale Projekte sollen Ausbildungsbeteiligung von Kleinbetrieben erhöhen

Die Ausbildungsbeteiligung von Kleinbetrieben ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, fördert das Bundesprogramm "JOBSTARTER plus" in seiner neuen Förderrunde nun besonders Projekte, die dazu beitragen sollen, mit Instrumenten des Externen Ausbildungsmanagements die Ausbildungsquote von Klein- und Kleinstunternehmen in bestimmten Regionen und Branchen zu erhöhen.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, die Unternehmen mittels regionaler Projekte so zu beraten und zu unterstützen, dass sie erstmalig in eine eigene Ausbildung einsteigen, eine frühere Ausbildungsbeteiligung wiederaufnehmen oder ihr bestehendes Ausbildungsengagement aufrechterhalten und ausbauen können. Die regionalen Projektansätze basieren auf einer engen Kooperation mit der lokalen Wirtschaft sowie weiteren relevanten Akteuren der Berufsbildung und des Übergangsmanagements vor Ort.

Die Unterstützungsleistungen der Projekte umfassen die Einrichtung von Ausbildungsplätzen, die Bewerbung und Platzierung des Ausbildungsangebots am regionalen Ausbildungsstellenmarkt und bei der Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber - auch mit Hilfe der Berufsberatung der BA - bis hin zur Unterstützung bei der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung.

Förderanträge für den Starttermin 1. Juli 2018 können noch bis zum 22. Januar 2018 eingereicht werden. Für den Starttermin 1. Januar 2019 endet die Einreichungsfrist am 25. Juni 2018. Das Förderprogramm „JOBSTARTER plus“ startete im Jahr 2014 im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014-2020 und löste das seit 2006 Programm „JOBSTARTER“ ab. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen für das Programm rund 108 Millionen Euro bereit.